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Arbeitsministerium kassiert Ischler Sonntagsöffnung

Von Edmund Brandner   17.Oktober 2019

Eine Entscheidung des Arbeitsministeriums droht einer alten Bad Ischler Tradition den rechtlichen Boden zu entziehen. Wie gestern bekannt wurde, dürfen die Angestellten der Handelsbetriebe in der Ischler Innenstadt in diesem Jahr am 8. Dezember nicht arbeiten. Die Betriebe befürchten deshalb beträchtliche Umsatzeinbußen.

Die Bad Ischler feiern am 8. Dezember nicht nur Mariä Empfängnis, sondern seit der Markterhebung im Jahr 1466 auch den Nikolokirtag. An diesem Tag dürfen die Geschäfte in der Innenstadt seit jeher ihre Pforten öffnen. Wenn der 8. Dezember aber auch noch auf einen Sonntag fällt, ist die rechtliche Situation inzwischen schwierig. Zuletzt war das 2013 der Fall. Damals erteilte die Landesregierung auf Antrag der Wirtschaftskammer und gegen den Willen der oberösterreichischen Gewerkschaft eine Ausnahmegenehmigung.

Doch inzwischen hat das Arbeitsministerium klargestellt, dass die Landesregierung gar nicht dazu berechtigt ist, so eine Ausnehmegenehmigung zu erteilen, was auch der Landesverfassungsdienst bestätigt. Der Antrag der Wirtschaftskammer wurde deshalb abgelehnt.

Applaus für diese Entscheidung kommt von der Gewerkschaft in Oberösterreich. "Wir freuen uns, dass das Land eingelenkt hat, denn der Wunsch der Wirtschaftskammer war klar rechtswidrig", sagt Andreas Stangl, Landesgeschäftsführer der Gewerkschaft für Privatangestellte (GPA). Sein Team hat bei einer Umfrage in Bad Ischl vor wenigen Tagen erhoben, dass 82 Prozent der Handelsbeschäftigten in der Innenstadt am Sonntag nicht arbeiten möchten.

Die Wirtschaftskammer hält dagegen, dass in den 35 kleinen inhabergeführten Läden in der Innenstadt in Summe nicht mehr als 30 Mitarbeiter gebraucht worden wären. Diese hätten 100 Prozent Lohnzuschlag erhalten und dazu noch einen Tag frei.

"Die Ausnahmeregelung hätte nur für die kleinen Geschäfte gegolten. Für sie ist der 8. Dezember immens wichtig", sagt WK-Bezirksstellenleiter Robert Oberfrank. "An Adventsonntagen ist die Stadt voller Besucher, die Betriebe verzeichnen am Nikolomarkt bis zu drei Prozent ihres Jahresumsatzes." Die meisten betroffenen Händler werden deshalb am Markttag ihre Geschäfte dennoch öffnen und ohne Mitarbeiter arbeiten.

WK will nicht aufgeben

Oberfrank will indessen nicht aufgeben. "Es muss doch möglich sein, für eine Handvoll Kleinbetriebe in einer Tourismushochburg eine Ausnahmeregelung zu finden", sagt er. "Wir können nicht über das Geschäftesterben in den Innenstädten klagen und ihnen gleichzeitig die Luft abschnüren."

Ob das österreichische Parlament wegen eines Ischler Brauchtums das Arbeitsruhegesetz novelliert, ist allerdings fraglich – das weiß auch Oberfrank.

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