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Weniger barrierefreie Neubauten: Verbände sehen Verfassungsverstoß

Von (hip)   14.Februar 2012

„Barrierefreiheit ist kein Geschenk, sondern ein Menschenrecht“, sagt Gunther Trübswasser von SOS-Menschenrechte. Der Gesetzesentwurf zur Abänderung des Bautechnikgesetzes sieht vor, dass künftig nur noch Gebäude ab vier Stockwerken mit Liften errichtet werden müssen. Außerdem wird mit dem Gesetz die verpflichtende Barrierefreiheit mancher Bauwerke mit Grenzwerten versehen, so müssen künftig beispielsweise nur noch Garagen mit mehr als 1000 Quadratmetern Nutzfläche barrierefrei gestaltet werden. Eine Einschränkung, die für Trübswasser inakzeptabel ist: „Öffentlich zugängliche Bauwerke müssen unbeschadet ihrer Größe für alle nutzbar sein.“

Auch der Bausachverständige Hannes Wiesinger geht mit der geplanten Änderung hart ins Gericht: „Das wäre ein Rückschritt um Jahrzehnte.“ Er hat auch eine Theorie, wer diese Gesetzesänderung forciert haben könnte: „Die Bauträger haben sich beschwert, dass barrierefreies Bauen so teuer ist, dem wird nun Rechnung getragen.“

„Die neue Bauordnung legt großen Wert auf die Barrierefreiheit. Eine sinnvolle Anpassung der Vorschriften die nicht zum Nachteil der betroffenen Menschen führen wird, soll jedoch vor allem im sozialen Wohnbau zu spürbaren Kosteneinsparungen führen“, sagt Landesrat Hiesl.

Aus dem SP-Landtagsklub kommen ganz andere Töne. „Wir werden dieses Gesetz in dieser Form keinesfalls mittragen. Es verstößt gegen die Verfassung“, sagt SP-Sozialsprecher Hans Affenzeller.

 

Das neue Bautechnikgesetz

• Bisher mussten Neubauten mit drei Geschoßen oder mehr mit einem Lift versehen werden.

• Bisher war der „anpassbare Wohnbau“ für alle Wohnungen in einem mehrgeschoßigen Gebäude vorgeschrieben.

• Bei Parkplätzen ist je 30 Abstellplätze ein barrierefrei ausgeführter Stellplatz vorgesehen.

• Bisher sah das Gesetz vor, dass „alle Gebäude, die einem öffentlichen Zweck dienen ... nach dem jeweiligen Stand der Technik barrierefrei zu errichten sind“.

 

Geplante Änderungen

• Mit der Änderung muss erst ab vier Stockwerken ein Aufzug miteingeplant werden.

• Geplant ist, dass künftig nur noch Wohnungen im Erdgeschoß nach diesem Kriterium errichtet werden müssen.

• Der Entwurf ändert hier nichts, das Netzwerk „Barrierefreies OÖ“ protestiert trotzdem gegen diese Regelung. Barrierefreie Stellplätze müssten in direkter Relation zu den barrierefreien Wohnungen stehen.

• Der Entwurf sieht für gewisse Bauwerkskategorien nun „Grenzwerte“ vor, ab denen sie barrierefrei gebaut werden müssen (z. B. Garagen ab einer Größe von 1000 m2).

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26. April 2024