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Verdacht auf Justizirrtum: Ehemann nach 711 Tagen aus Haft entlassen

10.Juni 2009

Der Niederösterreicher war im Dezember 2007 wegen versuchten Mordes an seiner Ehefrau zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Laut ursprünglicher Anklage, die sich nun in Luft aufgelöst hat, soll der Mödlinger seine Frau im Ehestreit von hinten mit einem Seil gewürgt haben. Laut Aussage der Frau habe sie dem Würger in Notwehr mit einem Küchenmesser ins Schulterblatt gestochen.

Die Würgespuren am Hals der Frau erklärte der Angeklagte mit Gegenwehr. Er bestritt die Version seiner Frau. Er selbst sei es gewesen, der von hinten mit einem Messer angegriffen worden sei. Die Geschworenen glaubten damals aber der Ehefrau und sprachen den Elektriker schuldig.

Die Schwester des Verurteilten bat schließlich die Frankenburger Bürgerrechtsaktivistin Christine Binder um Hilfe – die OÖN berichteten am Samstag. „Ich habe die Szene, die sich abgespielt haben soll, zuhause mit meinem Mann nachgestellt“, sagt Binder. „Es ist unmöglich, dem würgenden Ehemann von hinten in das Schulterblatt zu stechen – ohne Teleskoparm“, sagt die Frankenburgerin. Sie stellte Kontakt her zu der Grazer Juristin Karin Prutsch. Sie gab ein medizinisches Privatgutachten in Auftrag. Dieses ergab nach CT- und MR-Untersuchungen der Wunde von Ambrosi, dass der Mann wegen des Stichkanals aus dem Hinterhalt attackiert worden sein müsse. Die Version der Ehefrau könne demnach nicht stimmen.

Das Oberlandesgericht Wien gab dem Wiederaufnahme-Antrag statt. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt verhängte daraufhin die Untersuchungshaft. Gestern ordnete das Oberlandesgericht Wien die sofortige Enthaftung an. Wegen der neuen Beweise gebe es keinen dringenden Tatverdacht mehr gegen den Mödlinger.

Schweizer Gerichtsmediziner

Die Causa befindet sich nun wieder im Ermittlungsstadium. Das Institut für Rechtsmedizin in Bern wurde beauftragt, die Verletzungen neuerlich zu befunden. Außerdem soll das Schweizer Ärzteteam eine computeranimierte 3D-Konstruktion vom Tathergang erstellen. Erst dann will die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob sie neuerlich Anklage erhebt, oder das Verfahren einstellt. Im Gefängnis habe ihm seine 14-jährige Tochter am meisten gefehlt, sagte Ambrosi nach seiner Entlassung. (staro)

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04. Mai 2024