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Streit um neues Bautechnikgesetz: Betroffene dürfen nun doch mitreden

01.März 2012

Am 13. Februar hatte das Netzwerk „Barrierefreies Oberösterreich“ zu einer Pressekonferenz geladen und wetterte dort gegen die geplante Novelle des Bautechnikgesetzes. Der Entwurf sei ein Verstoß gegen die Bundesverfassung und gegen die Menschenrechte obendrein. Die Leser-Reaktionen waren enorm. Der runde Tisch sollte zwischen den Parteien vermitteln.

Der zuständige Landesrat Franz Hiesl (VP) stellte klar, dass das Gesetz sehr wohl im Einklang mit der Verfassung stehe. „Ich bin ein überzeugter Kämpfer für die Barrierefreiheit“, sagt Hiesl. Alle acht Diskussionsteilnehmer betonten, wie wichtig barrierefreies Bauen in einer älter werdenden Gesellschaft sei. „Es kann aber nicht alles perfekt sein. Man muss eine Brücke finden zwischen höchst möglicher Barrierefreiheit und Leistbarkeit der Wohnungen,“ sagt Frank Schneider, Vorstandsdirektor der Lawog. Bauinnungsmeister Norbert Hartl schließt sich an: „Wir brauchen soziale Wohnungen, die leistbar sind.“

Karin Kaufmann von der Selbstbestimmt-Leben-Initiative hingegen fordert mehr barrierefreien Wohnraum, denn „Barrierefreiheit betrifft jeden.“ Der Vorsitzende des Vereins Miteinander, Hermann Wögerer, spricht besondere Härtefälle an und plädiert dafür, den nachträglichen Lifteinbau zu forcieren: „Es gibt Menschen, die nicht aus ihrer Wohnung können, weil man sie heraustragen müsste.“

Positiv fiel auf, dass sich die Kontrahenten aufeinander zubewegten. Missverständnisse, die der Gesetzestext hervorrief, konnten geklärt werden. Es wird nicht die letzte Runde zum Thema Barrierefreiheit gewesen sein. Landesrat Hiesl lud alle Beteiligten zur Mitarbeit ein. Änderungen seien nicht nur noch möglich, sondern auch erwünscht.

Diskussion um barrierefreies Bauen

Im Sommer soll die Novelle des Bautechnikgesetzes den Landtag passieren. Die Interessensvertreter der Betroffenen schlagen Alarm. Sie befürchten Verschlechterungen. Politik und Bauträger versuchen zu beruhigen.

• Die Verbände sehen mit der Novelle massive Verschlechterungen. So würde es beispielsweise zukünftig weit weniger barrierefreien Wohnraum geben. Landesrat Hiesl verspricht, dass diese Sorge unbegründet ist.

• Öffentliche Gebäude müssen erst ab 50 Personen barrierefrei gestaltet werden. Eine sehr fragwürdige Definition des Begriffes öffentlich, argumentieren die Gegner. Die Politik sieht darin allerdings eine „sinnvolle Anpassung.“

• Bei Beherbergungsbetrieben muss erst ab 20 Betten ein barrierefreies Zimmer geboten werden. „Eine unnötige Einschränkung“ argumentiert Obfrau der Selbstbestimmt-Leben-Initiative Karin Kaufmann. „Für kleinere Betriebe eine Frage des Überlebens,“ sagt das Land.

• Einige Unklarheiten konnten ausgeräumt werden. So konnte beispielsweise geklärt werden, dass sich bei Lifteinbauten nichts ändern wird.

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