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„Kuckuckskinder“: Der leibliche Vater soll nun 132.000 Euro nachzahlen

Von Hannes Fehringer   13.Oktober 2012

Ein Leben lang hat Albert Seeger-Wiesinger für das Familienglück geschuftet, das es nie gegeben hat. Auf das Getuschel in der Nachbarschaft, dass es seine Lebensgefährtin mit der Treue nicht genau nimmt, hat er lange Zeit nicht gehört. Bis ihm doch Zweifel kamen und er einen Vaterschaftstest durchführen ließ. Der niederschmetternde Befund: Keines der vier Kinder ist von ihm.

Der leibliche Vater ist gefunden. Die Kinder hat der Altbauer Franz S. (73) gezeugt, der der Familie auf seinem Hof eine Wohnung vermietet hat. Die bittere Wahrheit für Albert Seeger-Wiesinger: Während der Schichtarbeiter für das Haushaltsgeld nebenberuflich an Wochenenden kellnerte und als Türsteher vor Discos jobbte, ging seine Frau mit dem Vermieter ins Bett. Vor Gericht klagte der betrogene Gatte von seinem Nebenbuhler und leiblichen Kindsvater die Rückerstattung der Unterhaltszahlungen ein. „Ich habe alles für meine Familie gegeben. Mir persönlich blieben im Jahr vielleicht gerade einmal 50.000 Schilling (3650 Euro) übrig“, sagt der Mann, der sich selber nur einen Gebrauchtwagen leistete.

Jetzt hat er vom Bezirksgericht Weyer 132.000 Euro Schadenersatz zugesprochen bekommen. Ein Trostpflaster ist das keines, eine Genugtuung nur bedingt. „Ich muss aufpassen, dass mich der Kummer nicht auffrisst“, sagt Seeger-Wiesinger. Ein Wort des Bedauerns war seinem Widerpart Franz S. beim Zivilprozess nicht über die Lippen gekommen. Anwalt Christoph Rogler betrachtet die Chancen, dass sein Klient zu Geld kommt, nüchtern. Derzeit wird die Rente von Franz S. für Alimente auf das Existenzminimum gepfändet: „In vier Jahren sind alle Kinder volljährig, erst dann kommt mein Mandant zum Zug“.

 

Kuckuckskinder-Prozess:

Albert Seeger-Wiesinger, der Schichtarbeiter aus Laussa hat, wie ein DNA-Test ergab, vier „Kuckuckskinder“ großgezogen.
Der Fall: Albert Seeger-Wiesinger kann mit seinen Aufzeichnungen belegen, dass er für seine Kinder insgesamt 400.000 Euro ausgegeben hat, damit sie Schulartikel, Kleidung, Spielsachen hatten. 132.000 Euro – nur ein Bruchteil davon – sind vom 73-jährigen Kindsvater schwer einbringlich. Der betrogene Gatte hat jetzt Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet.




 

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10. Mai 2024