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Hetze auf Facebook: Fünf Monate Haft

08.April 2014

"Sie haben in diesem Posting Muslimen die Existenzberechtigung aberkannt. Das erfüllt geradezu im klassischen Sinn den Tatbestand der Verhetzung", hielt der Staatsanwalt gestern im Landesgericht Linz Bernhard N. vor.

Dieser hatte im Vorjahr ein Facebook-Posting auf der öffentlichen Seite des FPÖ-Obmannes H. C. Strache über Salafisten derart herabsetzend kommentiert, dass der Staatsanwalt den Tatbestand der Verhetzung klar erfüllt sah.

N. saß nicht zum ersten Mal vor dem Richter. Bereits fünf Mal wurde er wegen Körperverletzung vorbestraft. "Sie wissen, dass sich Ihre Vorgeschichte auf das Urteil auswirken kann?", fragte der Richter. "Ja, ist mir klar", antwortet N.

Der Angeklagte zeigte sich umfassend und reumütig geständig. "Ich habe einen Bericht über Salafisten gesehen und mich geärgert." In seinem Zorn habe er das Posting verfasst. "Ihnen ist klar, dass das ein bisschen ein Blödsinn war?", fragte der Richter: "Nein, es war ein Riesenblödsinn. Ich verurteile inzwischen selbst, was ich geschrieben habe." Er habe kein Problem mit Ausländern. In seinem Beruf als Bauarbeiter habe er täglich mit Muslimen zu tun und komme mit ihnen ausgezeichnet aus.

N. ist nicht der einzige Poster, der sich vor Gericht verantworten muss. "Derzeit laufen auch gegen mehrere andere Poster, die auf Straches Seite derart kommentiert haben, Strafverfahren", heißt es aus dem Landesgericht.

N. wurde zu fünf Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. (hip)

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27. April 2024