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Helga und Martin kämpfen für Homo-Ehe

Von Von Herbert Schorn   30.April 2010

Es war ein romantischer Moment, als Helga Ratzenböck ihren Martin nach 27 Jahren Beziehung fragte: „Willst du dich mit mir verpartnern?“ Seinem liebevollen „Ja“ folgte – die pure Ernüchterung: Das Modell der Homo-Ehe ist in Österreich nur Menschen gleichen Geschlechts vorbehalten. „Ich habe Martin immer versprochen, wenn einmal alle heiraten dürfen, dann tun's wir auch“, sagt die Linzerin. „Und jetzt dürfen plötzlich wir nicht!“

Das Modell der Ehe hat den beiden nie zugesagt. „Das ist überaltertes Recht“, sagt Seydl. „Für uns ist das Vertrauen das Wichtigste, nicht die eheliche Treue.“ Genau das gefällt dem Paar, das gemeinsam eine 25-jährige Tochter hat, so gut am neuen Modell. „Da ist von 'umfassendem Vertrauen' die Rede und nicht von 'ehelicher Treue'. Das passt viel besser zu uns“, sagt der Unternehmer.

„Dieses Gesetz diskirminiert“

Aber den beiden geht es auch um das Grundsätzliche: „Wenn der Gesetzgeber schon zwei verschiedene Modelle schafft, dann sollen sie auch allen offen stehen“, erklärt Seydl. Ratzenböck beruft sich zudem auf den Gleichheitsgrundsatz: „In Österreich darf niemand wegen seines Geschlechtes diskriminiert werden“, sagt sie. „Also auch wir Heterosexuellen nicht.“

Daher haben die zwei Linzer beim Magistrat Linz den Antrag auf die Eingetragene Partnerschaft gestellt, der aufgrund der gesetzlichen Lage abgelehnt wurde. Sie beriefen, nun liegt der Akt im Amt der Landesregierung. Wenn er, wie zu erwarten, auch dort abgelehnt wird, wird sich das Paar an den Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof wenden.

Wie dort das Verfahren ausgeht, ist für den Rechtsanwalt der Linzer, Helmut Graupner, nicht abzuschätzen. Das sei absolutes Neuland: „Aber ich sehe keinen Grund, warum sich die Eingetragene Partnerschaft nur auf Homosexuelle beziehen soll. Der Staat muss den Gleichheitsgrundsatz anwenden und die Leute entscheiden lassen, was sie anwenden wollen.“

Helga Ratzenböck und Martin Seydl haben sich bereits auf eine längere Wartezeit eingestellt. Bis Ende September hat das Land zum Entscheiden Zeit, für den Verfassungsgerichtshof gibt es keinen Mindestzeitraum. Doch die Hoffnung lebt: „Vielleicht“, meint sie, „können wir im nächsten Mai unser Fest feiern.“

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26. April 2024