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Falsche Magistra im Asylamt: Anklage wegen Zeugnisfälschung

Von nachrichten.at/staro   31.Jänner 2018

Mit einer peinlichen internen Affäre musste sich das dem Innenministerium unterstellte Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) in Oberösterreich herumschlagen.

Offenbar ging man dort einer mutmaßlichen Zeugnis-Betrügerin auf den Leim. Die inzwischen gekündigte Vertragsbedienstete soll sich mit einem gefälschten Abschluss der Linzer Johannes Kepler Universität in der Studienrichtung Rechtswissenschaften eine Akademiker-Stelle beim BFA erschlichen haben. Inzwischen wurde bereits Anklage erhoben.

Die Staatsanwaltschaft Linz wirft der 40-Jährigen das Delikt der „Fälschung einer besonders geschützten Urkunde“ und „Erschleichung eines Amtes“ vor. Im Fall einer Verurteilung würden bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe drohen. Der Prozess findet am 26. Februar statt, informierte ein Sprecher des Landesgerichts Linz auf Anfrage.

Die Beschuldigte hat dem Vernehmen nach bereits ein Geständnis abgelegt. Laut OÖN-Informationen war die Beschuldigte ab 2009 beim BFA in Linz beschäftigt. Im November 2015 bewarb sie sich intern für eine Akademiker-Stelle. In ihren Bewerbungsunterlagen befand sich auch in elektronischer Form der „Bescheid über die Verleihung des akademischen Grades“, der sie als „Magistra iuris“ auswies. Doch dieser Bescheid stellte sich als „Totalfälschung“ heraus. 

Im Oktober 2017 erfolgte die Kündigung der Vertragsbediensteten. „Wir sind von der Linzer Uni informiert worden, dass mit diesem Bescheid etwas nicht stimmt. Wir haben daraufhin unverzüglich nach Kenntnisnahme die erforderlichen Schritte eingeleitet“, teilte Alexander Marakovits, Sprecher des Innenministeriums auf OÖN-Anfrage mit. Die Kripo begann daraufhin wegen Betrugs zu ermitteln.

Ein Jurist, der nicht namentlich genannt werden will, äußert die Befürchtung, dass nun allfällige Asylbescheide, die die falsche Juristin erlassen haben könnte, nun womöglich rechtswidrig bzw. ungültig seien. Laut den Ermittlungsergebnissen der Justiz arbeitete die „Akademikerin“ im BFA als „Teamleiterin“ und „juristische Referentin“. 

Marakovits sagte, er wisse nicht, welche genauen Tätigkeiten die Frau ausgeübt habe. Dass es mit bereits erlassenen Asylbescheiden künftig Probleme geben könnte, schließt er aber aus: „Für das Verfassen von Asylbescheiden braucht man kein Jusstudium.“

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