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Diese Polterei interessiert nun die Polizei

Von Robert Stammler und Philipp Hirsch   17.März 2017

„Ja, fährt denn die Polizei jetzt schon in Limousinen herum?“, haben sich heute Vormittag wohl einige Linzer auf dem Hauptplatz gewundert.

Eine besondere Limousine hatte die Blicke auf sich gezogen. Auf der Seite des Luxus-Fahrzeugs war in den Farben der Polizei ein meterlanger Aufkleber angebracht. Statt „Polizei“ war dort jedoch „Polterei“ zu lesen.

Der Scherz könnte für die Junggesellen teuer werden. „Das ist eine klare Verwaltungsübertretung“, sagt Polizeisprecher David Furtner. Die Farbkombination und der Schriftzug „Polizei“ (inklusive der Schriftart) genießen durch eine Verordnung besonderen Schutz. „Es darf ja schließlich niemals die Gefahr bestehen, dass die Polizei verwechselbar wird“, sagt Furtner. 

Ein OÖN-Anruf bei der Firma, die die Stretchlimousinen vermietet, ergab, dass es sich um eine Werbeaktion handelt. „Wir bieten unseren Kunden nämlich auch individuelle Beklebungen an, passend für jeden Anlass“, hieß es aus dem Unternehmen. Dass dies nicht erlaubt sei, habe man nicht gewusst. „Wir dachten, das ist okay so". 

Der Limousinen-Verleih hat sich noch einmal telefonisch bei der OÖN-Redaktion gemeldet. „Wir haben beim Folienhersteller nachgefragt, der uns versichert hat, dass es sich nicht um den Schriftzug handelt, den die Polizei verwendet, auch die Farben sind nicht dieselben.“ Die Limousine sei bereits am Donnerstag von Polizisten gesehen worden und nicht beanstandet worden, der Fahrer sei nicht angehalten worden. „Wir wollten ja bewusst nicht dieselben Farben verwenden wie die Polizei“, heißt es aus der Firma.

Polizei-Sprecher David Furtner verweist auf den Paragrafen 83b des Sicherheitspolizeigesetzes: „Unbefugtes Verwenden geschützter grafischer Darstellungen der Sicherheitsbehörden und Polizeikommanden werde mit einer Geldstrafe von bis zu 500 Euro geahndet". Zuständig sei die Landespolizeidirektion.

Ob über die Firma tatsächlich eine Geldbuße verhängt wird, bleibt abzuwarten. Denn strafbar ist die Verwendung grafischer Darstellungen der Polizei nur, wenn diese Nutzung „geeignet ist, eine öffentliche Berechtigung vorzutäuschen“, wie es im Gesetz heißt. Aber täuscht man mit einer blau-rot gestreiften Stretch-Limo wirklich eine solche Berechtigung vor? Die Redaktion hat die Verleih-Firma gebeten, sich zu melden, falls sie tatsächlich eine Geldbuße kassieren sollten.

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