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Bienen im Garten – doch der Nachbar ist dagegen

Von Alfons Krieglsteiner   01.September 2018

"Retten wir die Bienen!" Wem das ein Anliegen ist, der versucht sich am besten selber als Imker. Doch dabei kann man auf behördliche Hindernisse stoßen, speziell im Ortsgebiet. Diese Erfahrung mussten jetzt auch zwei Imker in St. Georgen im Attergau (Bez. Vöcklabruck) machen.

Ulrike Lisko bekam am 8. August Post von Bürgermeister Ferdinand Aigner (VP). Betreff: "Nutztierhaltung im Wohngebiet – Bienenzucht". Darin die Anordnung, "binnen vier Wochen die Bienenzucht entfernen zu lassen". Ein gleiches Schreiben erging an einen weiteren Imker in der Nachbarschaft.

Denn ein Anrainer hatte sich beschwert. Er berief sich auf das oö. Raumordnungsgesetz, das Nutztierhaltung in Wohngebieten untersagt. Und in die Kategorie "Nutztiere" fallen auch die Honigbienen. Über den örtlichen Imkerverein wendete sich Ulrike Lisko an die zuständige Abteilung Raumordnung der Landesregierung. "Auch von dort ist eine ablehnende Antwort zurückgekommen", sagt die 52-Jährige, die in St. Georgen eine Kfz-Werkstatt betreibt und in der Hobby-Imkerei "einen idealen Ausgleich zum Berufsalltag" findet.

"Mir ist dieses Verbot unverständlich", sagt Lisko. "Zumal es nicht nur mich betrifft, sondern Bienenhalter in ganz Oberösterreich und sämtliche Stadtimker." So sieht es auch Johann Gaisberger, Präsident des Bienenzuchtverbandes OÖ. Er fordert eine "Lösung mit Hausverstand". Das Muster könne die Bauordnung bieten: "Wenn man einen Bauplan mit den Unterschriften aller unmittelbaren Nachbarn einreicht, darf man zu bauen beginnen." So könnte man es auch in der Bienenhaltung machen: "Geben die Nachbarn durch ihre Unterschrift ihr Einverständnis, soll man auch im Wohngebiet Bienen halten dürfen." Dazu müsste aber der Landtag eine Gesetzesänderung beschließen.

"Sobald ein Bürgermeister als Baubehörde auf eine Bienenhaltung im Wohngebiet hingewiesen wird, muss er handeln", sagt Franz Stöttinger von der Abteilung Raumordnung. Denn in Wohngebieten sei nur Tierhaltung erlaubt, "die in Haushalten üblich ist". Also Hund und Katz’, nicht aber Bienen. Wenngleich auch Stöttinger in dieser Hinsicht einen "rechtlich unbefriedigenden Zustand" konstatiert.

Ganz im Sinn von Otmar Gebetsroither, Rechtsexperte des oö. Bienenzuchtverbands: "Wir hatten uns mit der Agrarabteilung geeinigt, dass Bienenhaltung in Wohngebieten zumindest für den Eigenbedarf zulässig ist." Doch eine neue Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtshofes habe dem einen Riegel vorgeschoben.

Dennoch können sich die meisten Imker im Wohngebiet auf stillschweigendes Einverständnis der Nachbarn verlassen – auch Ulrike Lisko und ihr Gatte Günter. Nur bei einem hat es offenbar nichts genützt: "Jetzt müssen wir unseren Bienen ein neues Platzerl suchen." Im Grünland. Da dürfen sie bleiben.

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26. April 2024