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Die Rechten und die Linken: Wie eine Sitzordnung die Richtungen benannte

29. Februar 2016 00:04 Uhr
Die Abgeordneten der Nationalversammlung in Versailles 1789. Bild: dpa/OÖN-Archiv

Im Kampf gegen gewalttätige Auswüchse des Fremdenhasses im Osten Deutschlands ist neuerdings wieder häufig von notwendigen Aktionen "gegen Rechts" die Rede.

Auch wir Journalisten verwenden diese Verkürzung, nicht selten aus dem einfachen Grund, dass das kürzere Wort leichter in einen Titel passt. Freilich sprengt man damit die Definition der demokratischen Richtungen, wonach man innerhalb der Verfassung rechts, links und in der Mitte stehen darf – man darf auch sehr rechts oder sehr links sein. Problematisch wird es an den äußersten Rändern, die mit dem Zusatz -extrem oder -radikal bezeichnet werden. Gewalt ist im politischen Spektrum