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Weltfremd

Von Sigrid Brandstätter,  28. Dezember 2021 00:04 Uhr

Wer sich darauf freut, zu Silvester in ein Restaurant fein essen zu gehen, muss seinen 2G-Nachweis vorlegen. Daran ändert eine Vorverlegung der Sperrstunde nichts. In einem Speiselokal werden – oder sollten zumindest – die gültigen Ausgangsbeschränkungen kontrolliert. Die Botschaft der aktionistischen Vorverlegung lautete: am Silvesterabend nicht außer Haus gehen. Dann hätte man es aber auch so benennen sollen.