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Wie die Henker

Von Robert Stammler,  06. Dezember 2022 00:04 Uhr

Generalpräventiv, aber womöglich verfassungswidrig

Das Eigentum ist verfassungsrechtlich geschützt, und entschädigungslos darf grundsätzlich nicht enteignet werden. Daher ist die Möglichkeit, das Auto von extremen Rasern für verfallen zu erklären und zu versteigern, nur das äußerste Mittel der behördlichen Intervention. Zudem dürfte die Novelle, die Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) gestern präsentierte, verfassungswidrig sein, wie ÖAMTC-Juristen warnen.