Wie die Henker
Generalpräventiv, aber womöglich verfassungswidrig
Das Eigentum ist verfassungsrechtlich geschützt, und entschädigungslos darf grundsätzlich nicht enteignet werden. Daher ist die Möglichkeit, das Auto von extremen Rasern für verfallen zu erklären und zu versteigern, nur das äußerste Mittel der behördlichen Intervention. Zudem dürfte die Novelle, die Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) gestern präsentierte, verfassungswidrig sein, wie ÖAMTC-Juristen warnen.