Fangfrage für Mediziner und Juristen: Was tun, wenn die Impflaune fehlt?
Härten: Ohne Impfpflicht wären die Pocken nicht ausgerottet worden. Doch politisch sind solche Anordnungen heute schwer durchzusetzen. Wahrscheinlicher ist eine andere Variante.
Das 156. Bundesgesetz vom 30. Juni 1948 war eindeutig: "Jedermann ist verpflichtet, sich zum Schutz gegen Pocken impfen zu lassen"; wer sich weigerte, wurde "mit bis zu 1000 Schilling oder Arrest bis zu 14 Tagen bestraft."
Die Bestimmung galt dreißig Jahre lang. Seither besteht in Österreich keine Impfpflicht mehr; es gibt lediglich Empfehlungen, etwa im Mutter-Kind-Pass.
Andere Länder sind strenger. Belgien hat eine Impfpflicht gegen Kinderlähmung, Frankreich gegen Diphtherie, Kinderlähmung,