Wohnen mit Ablaufdatum: Zank um die befristeten Mietverträge
Mieterschützer zumindest für längere Mindestdauer, Eigentümervertreter dagegen.
Befristete Mietverträge sind im nicht-geförderten Wohnbau heute die Regel. Die Arbeiterkammer hat sich kürzlich in einer Aussendung erneut für die Abschaffung stark gemacht, vor allem bei großen gewerblichen, institutionellen Vermietern (Zinshausbesitzer, Versicherungen, Fonds etc.). Nur noch Private sollen befristet vermieten dürfen, um den Eigenbedarf zu sichern.