Wackliges Geländer, bröckelnde Fassade: Wann muss ich handeln?
ÖNORM B 1300 legt den Eigentümern regelmäßige Kontrollen nahe. Eine Handlungspflicht gibt es nur in Ausnahmefällen, aber bei Unfällen kommt den Normen große Bedeutung zu.
Es ist eine Regelung, die viele Menschen betrifft: Wohngebäude sind in regelmäßigen Abständen auf Schäden und Gefahrenquellen von Bauteilen und Ausstattungen zu kontrollieren. Das ist in der ÖNORM B 1300 festgelegt. Aber was bedeutet das in der Praxis?