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Vermieter kritisieren: "Wir werden mit keinem Fördertopf unterstützt"

30.Jänner 2021

Die Coronakrise macht das Leben auch den Mietern und Vermietern schwer. Wie berichtet, sind vor allem Vermieter von gewerblichen Flächen laut Wirtschaftskammer seit dem ersten Lockdown mit Mietstundungen, -reduktionen und -nachlässen von bis zu 75 Prozent der Monatsmieten konfrontiert.

Laut Haus- und Grundbesitzerbund (ÖHGB) ist die Lage für viele Vermieter "katastrophal", wie nun ÖHGB-Linz-Obmann Simon Spendlingwimmer sagt. Er verweist auf jene, die Geschäftslokale an Jungunternehmer, kleine Einzelhandelsbetriebe oder Gewerbetreibende vermieten. Ein Beispiel aus Linz: Die Inhaberin eines Beauty-Salons habe ihr erst rund zwei Monate bestehendes Mietverhältnis mit dem Gebäude-Eigentümer für ihr Geschäftslokal wieder aufgekündigt, weil sie finanziell nicht mehr weiter konnte.

Franz Loizenbauer, Obmann des ÖHGB Wels, sagt: "Unzweifelhaft ist die Lage der Geschäftsraummieter schwierig, wenn sie ihrer beabsichtigten Tätigkeit – ich denke hier beispielsweise an die Gastronomie und den Handel außerhalb des Lebensmittelbereichs – aufgrund gesetzlicher Einschränkungen nicht nachgehen können." Ebenso schwierig sei aber die Situation der Eigentümerseite, "die das Objekt zu erhalten und reparieren hat" und bei der vorübergehend oder längere Zeit keine Einnahmen zu erwarten seien. "Die Hauseigentümer werden bisher noch mit keinem Fördertopf der Republik unterstützt, die Mieter im Einzelfall sehr wohl", sagt Loizenbauer.

Auch Spendlingwimmer moniert, dass die Politik "überhaupt keine Unterstützungsleistungen" für Vermieter vorgesehen habe. Und bei Geschäftsraummietern würden staatliche Hilfen "nicht oder nur mit erheblicher Verspätung ausbezahlt, für Jungunternehmer ist die Situation besonders schwierig".

Konflikte vor Gericht

Gleichzeitig entstehen Streitfälle. "In zwei bisher mir bekannten Gerichtsverfahren vor Bezirksgerichten in Wien hat man sich mit der Problematik beschäftigt, inwieweit und ob die Geschäftsraummieter in Pandemiezeiten zur Mietzinszahlung verpflichtet sind", sagt Loizenbauer. In Einzelfällen könne es in gewissen Branchen trotz faktischer Schließung des Betriebes zu Einnahmen kommen, beispielsweise aufgrund von Förderungen im Rahmen des Umsatzersatzes.

Ein anderer Bereich sind die gesetzlich gestundeten Wohnungsmieten aus den Monaten April bis Juni 2020 bei Mietern, die ihre Zahlungen wegen der Krise nicht leisten konnten. Diese Stundung läuft, wie berichtet, vorerst bis 31. März dieses Jahres. "Ob die gestundeten Zahlungen im Anschluss daran geleistet werden bzw. werden können, bleibt abzuwarten", sagt Loizenbauer. (az)

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26. April 2024