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Rechtsgutachten: Wer beim Energieausweis trickst, ist haftbar

Von Roland Vielhaber   04.Juli 2020

Wer sein Auto anmelden möchte, braucht einen Typenschein. Wer ein Haus neu baut, umbaut, saniert und verkaufen oder vermieten will, muss einen Energie-Typenschein, also den Energieausweis erstellen lassen. Das ist in Oberösterreich seit dem Jahr 2009 gesetzlich geregelt. Weil das Dokument zehn Jahre Gültigkeit hat, ist die Nachfrage nach einer Erneuerung des Gütesiegels derzeit entsprechend groß. Vorsicht ist aber geboten – vor allem bei so manchem "Billigangebot", wie eine neue Rechtsstudie zeigt.

"Dringende Energieausweise ohne Besichtigung möglich." Oder: "Energieausweise günstig und schnell um nur 60 Euro " – besteht bei derartigen Angeboten tatsächlich rechtliche Sicherheit? Dieser Frage ging die IfEA Institut für Energieausweis GmbH mit Geschäftsführer Friedrich Mühlener nach. Das Tochterunternehmen der Energie AG ließ vom Wiener Rechtsexperten Alfred Popper ein umfassendes Gutachten erstellen. Die Erkenntnis, so Mühlener: "Die Energieeffizienz von Gebäuden wird immer wichtiger. Dennoch sind Energieausweise oft mangelhaft erstellt. Es können Haftungen für den Ersteller des Energieausweises, Immobilienmakler, Verkäufer oder Vermieter schlagend werden."

Rechtsgutachten: Wer beim Energieausweis trickst, ist haftbar

Die Richtlinien

So verschärfte die aktuelle EU-Gebäude-Richtlinie die Sorgfalt bei der Ausstellung der Energieausweise. Laut Popper handelt ein Gutachter rechtswidrig, wenn er keinen Lokalaugenschein beim betreffenden Gebäude durchführt. Auch aufgrund eines Vorgutachtens alleine darf ein Energieausweis nicht aktualisiert werden. "Es muss an Ort und Stelle geprüft werden, ob es in den vergangenen zehn Jahren technische, bauliche oder sonstige Änderungen gegeben hat", sagt Mühlener. Die IfEA stellt jährlich etwa 1000 Energieausweise aus, für ein Einfamilienhaus kostet dieser rund 500 Euro.

Der Energieausweis für Wohngebäude stellt die vier wichtigsten Kennzahlen grafisch dar: den Heizwärmebedarf des Gebäudes, den Primärenergiebedarf, die Kohlendioxidemissionen, die dem Energiebedarf zugerechnet werden, und den Gesamtenergieeffizienzfaktor, der die Effizienz des Gebäudes inklusive der haustechnischen Anlagen beschreibt. Je kleiner dieser Wert ist, umso effizienter ist das Gebäude.

Erstellt werden Energieausweise von qualifizierten und befugten Personen, das sind Architekten, Baumeister, technische Büros für Haustechnik und/oder Bauphysik und Installationsunternehmen.

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26. April 2024