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Immo-Steuer brachte dem Staat seit Einführung rund vier Milliarden Euro

Von Alexander Zens   05.September 2020

Im April 2012 wurde von der damaligen Großen Koalition die Immobilienertragsteuer (ImmoESt) eingeführt. Wer eine Immobilie mit Gewinn verkauft, muss diesen versteuern – unabhängig davon, wie lange man Haus, Wohnung oder Grundstück hatte. Die neue Abgabe war ein Ausfluss aus der politischen Diskussion um steuerfreie Umwidmungsgewinne, die es zuvor jahrzehntelang gegeben hatte. Mit der ImmoESt sind die alte Spekulationssteuer und damit die zehnjährige Spekulationsfrist weggefallen.

OÖN-Recherchen ergeben, dass die ImmoESt dem Staat bisher rund vier Milliarden Euro gebracht hat. Damit halten die Prognosen in etwa. Bei der Einführung hatte es geheißen, dass es zwischen 2012 und 2016 zwei Milliarden sein sollten. Im Jahr 2016 gab es eine leichte Erhöhung der Steuersätze.

Steuereinnahmen steigen

Das Finanzministerium teilt auf Anfrage mit, wie hoch die jährlichen Einnahmen aus der ImmoESt bei jenen Fällen sind, die von Notaren und Anwälten abgewickelt werden bzw. bei denen die Immobilienverkäufer selbst die Steuer an das Finanzamt zahlen.

Das waren im Jahr 2013 200 Millionen Euro – dieser Wert stieg bis 2019 auf 770 Millionen Euro (inzwischen waren es 360, 400, 570 und zwei Mal 700 Millionen Euro). Damit betragen die Einnahmen des Staates aus der Steuer insgesamt 3,7 Milliarden Euro. Für April bis Dezember 2012 gibt es keine Daten, ebenso wenig wie für jene Transaktionen, bei denen die ImmoESt im Zuge der Steuerveranlagung abgewickelt wird.

Letzteres betrifft aber im Wesentlichen Kapitalgesellschaften, die auch schon vor 2012 Veräußerungsgewinne aus Immobilienverkäufen als Teil ihres Gesamtgewinns versteuern hatten müssen, wie Friedrich Jank, Präsident der Notariatskammer Oberösterreich, erklärt. Daher sind die 3,7 Milliarden Euro in erster Linie jene Steuereinnahmen des Staates, die er aufgrund der ImmoESt-Einführung im privaten Bereich generiert. Mit dem in den Statistiken fehlenden Betrag von 2012 dürfte man in Richtung vier Milliarden Euro kommen.

Dass die jährlichen Einnahmen kontinuierlich zugenommen haben, liegt vor allem an den gestiegenen Immobilienpreisen, aber auch an der Erhöhung der Steuersätze 2016 (u. a. 30 statt 25 Prozent) und Vorzieheffekten rund um die Einführung der Steuer vor acht Jahren.

Anwälte, Notare wickeln ab

Das Finanzministerium bezeichnet die Abwicklung der ImmoESt als eine "effiziente Einhebungsform".

Der Staat habe bei der ImmoESt den Vertragsverfassern die Rolle des "Säckelwarts" aufgedrängt und setze damit seine Linie fort, sich zunehmend aufwendigen Tätigkeiten zu entledigen, sagt dazu Franz Mittendorfer, Präsident der Rechtsanwaltskammer Oberösterreich: "Die oberösterreichischen Anwälte haben alleine im Jahr 2019 mehr als 6000 Liegenschaftstransaktionen betreut, bei denen auch die ImmoESt-Erklärungen abzuwickeln waren." Positiv hervorzuheben sei, dass dank der Möglichkeit der Selbstberechnung Liegenschaftstransaktionen schneller abgewickelt werden können.

Bei Altvermögen sei der Aufwand für die Berechnung überschaubar, weil die Steuer als Prozentsatz vom Kaufpreis berechnet werde, sagt Jank: "Schwierig kann die Berechnung bei Neuvermögen werden." Dafür brauche man Anschaffungskosten, Anschaffungsnebenkosten, Herstellungskosten und Instandsetzungsaufwand. Die erforderlichen Belege der Klienten fehlen hier manchmal.

Die Immobilienertragsteuer

Die Berechnung der ImmoESt ist oft kompliziert, grundsätzlich funktioniert sie wie folgt:

Altvermögen: Das sind Immobilien, die vor April 2002 angeschafft wurden. Wird so eine Liegenschaft verkauft, ist der Kaufpreis die Bemessungsgrundlage. Der Steuersatz beträgt 4,2 Prozent, falls gar nicht oder vor 1988 auf Baugrund umgewidmet wurde. Fand eine Umwidmung nach 1987 statt, müssen 18 Prozent des Verkaufserlöses versteuert werden.

Neuvermögen: Wird eine Liegenschaft verkauft, die nach März 2002 erworben wurde, beträgt die Steuer 30 Prozent auf den Gewinn.

Es gibt Ausnahmen. Von der ImmoESt befreit sind etwa Hauptwohnsitze samt Grund bis 1000 Quadratmeter.

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