Gebührenentfall beim Immobilienkauf: So vermeiden Sie böse Überraschungen
WIEN. Bis zu Kaufpreis von 500.000 Euro keine Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr
Ab 1. Juli ist es so weit: Dann kann für den Erwerb von Immobilien unter bestimmten Voraussetzungen die Befreiung von der Eintragungs- und Pfandrechtsgebühr beantragt werden. Dies hat die Bundesregierung, wie berichtet, im Zuge des Wohnbaupakets beschlossen. Ziel ist, junge Menschen und Familien zu unterstützen. Die Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr entfällt bei einem entgeltlichen Erwerb von Wohneigentum mit einer Bemessungsgrundlage von bis zu 500.000 Euro.