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Gebührenentfall beim Immobilienkauf: So vermeiden Sie böse Überraschungen

23. Juni 2024 10:00 Uhr
Gebührenentfall beim Immobilienkauf: So vermeiden Sie böse Überraschungen
Für Junge soll es einfacher werden, sich Wohnraum zu schaffen. (Colourbox) Bild: Pavel Vladychenko vk.com/altern

WIEN. Bis zu Kaufpreis von 500.000 Euro keine Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr

Ab 1. Juli ist es so weit: Dann kann für den Erwerb von Immobilien unter bestimmten Voraussetzungen die Befreiung von der Eintragungs- und Pfandrechtsgebühr beantragt werden. Dies hat die Bundesregierung, wie berichtet, im Zuge des Wohnbaupakets beschlossen. Ziel ist, junge Menschen und Familien zu unterstützen. Die Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr entfällt bei einem entgeltlichen Erwerb von Wohneigentum mit einer Bemessungsgrundlage von bis zu 500.000 Euro.