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Das ist heuer beim Reisen zu beachten

Von nachrichten.at/apa   12.Juli 2020

"Heuer ist eine umfassende Reisevorbereitung unerlässlich: Genaue Informationen über die aktuellen Bestimmungen bezüglich Einreise und den Regeln vor Ort sind sehr wichtig", weiß ÖAMTC-Touristikerin Maria Renner. Auch während des Urlaubs gilt es die jeweiligen “Corona-Regeln“ einzuhalten – sonst drohen hohe Strafen, teils mehrere tausend Euro. Es wird auch empfohlen, sich eine Telefonnummer, welche man im Falle des Auftretens verdächtiger Symptome anrufen kann, vor Reiseantritt ins Handy zu speichern, so der Automobilclub in einer Aussendung. 

Für bestimmte Länder ist eine Registrierung notwendig 

"Für Italien-Urlaube in die Regionen Apulien und Kalabrien sowie auf die Inseln Sardinien und Sizilien muss vor der Einreise eine Online-Registrierung vorgenommen werden", so die ÖAMTC-Expertin. Das entsprechende Formular muss 48 Stunden vorab elektronisch ausgefüllt und bei der Einreise eine Kopie dessen, zusammen mit Bordkarte und Ausweis, vorlegt werden.

Für die Einreise nach Griechenland, egal auf welchem Wege, ist eine Online-Registrierung 48 Stunden vorab verpflichtend. Dabei erhält man einen QR-Code, der bei der Einreise kontrolliert wird. Auf Basis der Angaben errechnet ein Gesundheitsalgorithmus, ob man bei der Einreise auf Covid-19 getestet werden muss. Bis zum Eintreffen des Testergebnisses muss man sich dann am angegebenen Aufenthaltsort (etwa im Hotel) in Quarantäne begeben. Für Zypern gilt: Auch hier ist mindestens 24 Stunden vor Reiseantritt eine Online-Registrierung nötig.

 

"Für die Einreise nach Kroatien ist eine Registrierung erforderlich, die entweder vorab oder direkt beim Grenzübertritt durchgeführt werden kann", weiß die ÖAMTC-Expertin. Sie empfiehlt: "Um Wartezeiten zu vermeiden, erledigt man das besser noch zu Hause."

Wer nach Spanien fliegen möchte, muss sich mindestens 48 Stunden vor der Abreise online registrieren.

 

Diese Regeln sind im Urlaub zu beachten

 

  • Maskenpflicht: In Deutschland herrscht aktuell Maskenpflicht in allen geschlossenen Räumen, also z. B. auch in Geschäften. "Bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ist ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend in Kroatien, Spanien, Deutschland, Slowenien und Italien zu tragen", sagt Renner.

     

  • Abstand: Der einzuhaltende Mindestabstand variiert zwischen einem und zwei Metern. Wo er nicht eingehalten werden kann, ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen. 

  • Fahrgemeinschaften: Wer in Italien mit nicht haushaltszugehörigen Personen im Auto unterwegs ist, muss den Beifahrersitz frei lassen, auf den weiteren Sitzreihen sind je maximal zwei Personen erlaubt – und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist für alle Insassen verpflichtend. In Spanien gilt für Fahrgemeinschaften "nur" Maskenpflicht.

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26. April 2024