Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

Ab 1. 1. 2009 ist der Energieausweis bei Sanierung und Verkauf Pflicht

Von Von Bernhard Winkler   29.November 2008

1. Was ist der Energieausweis?

„Der Energieausweis für Gebäude ist wie der Typenschein für das Auto“, sagt der Geschäftsführer des oberösterreichischen Energieverbands, Gerhard Dell. Sinn des Energieausweises ist, den Energiebedarf eines Gebäudes oder einer Wohnung transparent zu machen.

2. Wer benötigt den Energieausweis?

Ab 1. Jänner 2009 müssen sich Hausbesitzer beim Neu-, Zu- oder Umbau eines Gebäudes einen Energieausweis ausstellen lassen. Auch bei der umfassenden Sanierung von Häusern wird die Energieausweis-Pflicht schlagend.

Wird ein Haus oder ein Teil davon (z.B. eine Wohnung) verkauft, vermietet oder verpachtet, muss der Eigentümer oder Vermieter einen Energieausweis vorlegen.

3. Wer stellt den Energieausweis aus?

Wer einen Energieausweis benötigt, wendet sich am besten an einen Baumeister, Architekten oder ein technisches Büro. Allerdings gibt es Pläne, diese Befugnisse auch beispielsweise auf Installateure auszuweiten.

Vermehrt würden dubiose Internetanbieter auftauchen, sagt Energie-Experte Gerhard Dell. Er rät, die Finger davon zu lassen. Stattdessen wird unter www.energieausweis.at eine Liste mit getesteten Anbietern aufgebaut.

4. Wie viel kostet der Energieausweis?

Im Durchschnitt ist von einem Preis von einem Euro pro Quadratmeter auszugehen.

Die Kosten hängen im Wesentlichen von der Größe und dem Typ des Gebäudes ab.

Außerdem gilt: Je besser die Unterlagen des Gebäudes (Pläne, Bauteilbeschreibung und eine Beschreibung des Heizsystems) beisammen sind, desto günstiger ist der Energieausweis. Der endgültige Preis ist individuell zu verhandeln.

5. Welche Daten beinhaltet der Energieausweis?

Der Energieausweis beinhaltet neben mehreren Energiebedarfswerten wie dem Heizwärmebedarf auch Empfehlungen für Maßnahmen, um die energetische Qualität des Gebäudes zu verbessern. Für Gewerbebauten enthält er zusätzliche Informationen wie den Kühlbedarf des Gebäudes oder den Energiebedarf für haustechnische Anlagen.

6. Wird sich der Energieausweis auf die Immobilienpreise auswirken?

„Die Preise für nicht-energieeffiziente Objekte werden nachhinken“, sagt der Linzer Immobilienmakler Andreas Geierlehner. Der Energieausweis würde zwar eine Sensibilisierung für die energetische Qualität eines Objekts bewirken. Große Veränderungen in der Preisstruktur werde es aber nicht geben. „Am wichtigsten sind immer noch die Lage, die Architektur und der Grundriss einer Immobilie“, so Geierlehner. Durch den Energieausweis habe man die energetische Qualität einer Immobilie nun schwarz auf weiß.

7. Was passiert bei Missachtung der Energieausweis-Pflicht?

Wenn der Eigentümer oder Vermieter die Energieausweis-Pflicht missachtet, wird der energetische Zustand der Immobilie auf Basis des Alters geschätzt. Das könnte langwierige Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen, sagt Peter Mandl, Gruppenleiter für Baurecht beim Land Oberösterreich.

Bei der Einreichung von Bauprojekten ist die Strafe simpel: „Wird kein Energieausweis vorgelegt, gibt es keine Bewilligung“, so Mandl.

8. Was ändert sich bei Gewerbebauten?

Gab es den Energieausweis früher nur für Wohngebäude, ist er seit 1. April 2008 auch für Gewerbebauten Pflicht. Per 1. Jänner 2009 ergibt sich für Eigentümer und Vermieter keine Änderung.

copyright  2024
04. Mai 2024