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"Ich will selbst bestimmen, wann ich gehe"

Von Barbara Rohrhofer   22.August 2018

Nach der Strahlentherapie unterzieht er sich einer Chemo. "Diese geht bis November", sagt der gebürtige Bad Ausseer, der mit seiner Ehefrau in Wels lebt. Um trotz Therapie fit zu bleiben, fährt er täglich 30 Kilometer mit dem Fahrrad. Frömmel, der erst ein Jahr in Pension ist und zuvor in der Wirtschaftskammer Oberösterreich Geschäftsführer der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft war, hat immer auf seine Gesundheit geachtet. Der Squash-Landesmeister im Mannschaftsbewerb und passionierte Mountainbike-Fahrer lebt auch jetzt beschwerdefrei. "Natürlich hoffe ich, dass das so bleibt."

Das Glioblastom, der häufigste bösartige Hirntumor bei Erwachsenen, hat leider die Eigenschaft wiederzukehren. "Wenn das bei mir zutreffen würde, würde ich jede weitere Behandlung ablehnen", sagt der Jurist, der sofort nach der Diagnose eine Patientenverfügung verfasst hat, in der er festgehalten hat, dass er im Fall der Fälle alle lebenserhaltenden- und verlängernden Maßnahmen ablehnt.

"Ich möchte leben und alt werden, aber nicht unter allen Bedingungen", sagt der Vater und mehrfache Großvater. Bei seinen Krankenhausaufenthalten habe er so viel Leid von Kopftumor-Patienten erlebt, dass er sich ganz sicher sei, das nicht ertragen zu wollen. "Ich weiß, dass ich selbst bestimmen will, wann ich gehe. Ich möchte nicht nach und nach alle meine Sinne verlieren."

Falls der Krebs zurückkehrt, will Frömmel nicht in die Schweiz gehen, wo Sterbehilfe seit 1918 per Gesetz erlaubt ist. Hilfe zum Selbstmord ist dort legal, auch für Ausländer, solange keine "selbstsüchtigen Motive" bestehen. Insgesamt sechs Organisationen bieten den ärztlich begleiteten Freitod an.

"Solange ich lebe, möchte ich mich dafür starkmachen, dass dies auch in Österreich möglich ist. Ich bin römisch-katholisch, lebe gerne, möchte aber, dass einem im Falle einer unheilbaren Diagnose großes Leid erspart bleibt", sagt er. Natürlich müsste eine Ethikkommission aus Ärzten und weiteren Fachbereichen darüber entscheiden, ob ein Mensch bei schwerer, unheilbarer Krankheit selbstbestimmt sterben dürfe oder nicht.

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04. Mai 2024