Der Abt als Landeshauptmann
Im April 1861 konstituierte sich der erste gewählte Landtag in Oberösterreich. Er bestand aus Adeligen, Großgrundbesitzern, Unternehmern und Geistlichen. Einen Gottesmann, den Abt von Stift Schlägl, Dominik (eigentlich Anton) Lebschy, hatte Kaiser Franz Joseph zuvor auf Empfehlung des Statthalters Eduard von Bach als ersten Landeshauptmann nach dem neuen Recht erkoren.
Lebschy, der das personell noch an den Folgen der josephinischen Auflösung seines Ordens leidende und wirtschaftlich angeschlagene Stift aufzubauen hatte, war zu dieser Zeit auch mit dem großen Brand im Stift konfrontiert und hatte eigentlich seinen Ausstieg aus der Politik geplant, doch der Bestellung zum Landeshauptmann, die ihm Ministerpräsident Anton von Schmerling mitteilte, konnte er sich nicht widersetzen.