"Der Ausschank von geistigen Getränken ist am Wahltage verboten"
Die erste Runde der Bundespräsidentenwahl ist ohne gröbere Vorkommnisse abgelaufen – wie praktisch immer in der Zweiten Republik.
Straßenkämpfe und noch häufiger Wirtshausraufereien wegen politischer Auseinandersetzungen kamen in der Monarchie vor, öfter und in steigendem Maß gewalttätig aber nach 1918 in der Ersten Republik.
Die ersten demokratischen Politiker in der "Konstituierenden Nationalversammlung für den Staat Deutschösterreich" wollten auf Nummer sicher gehen und beschlossen am 18. Dezember 1918 eine Wahlordnung, in der ein Alkoholverbot festgelegt wurde. Man kannte die Trinkgewohnheiten der