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Deutsche verliert skurrilen Prozess um Clapton-CD

Von OÖN   16.Dezember 2021

Das Landgericht Düsseldorf gab am Mittwoch einer Unterlassungsklage des 76-jährigen Bluesmusikers im einstweiligen Verfahren recht. Demnach darf die 55-Jährige die Doppel-CD zu einem Clapton-Konzert aus dem Jahr 1987 nicht weiter für knapp zehn Euro auf der Versteigerungs-Plattform Ebay anbieten. Andernfalls drohe ihr eine Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro, so das Gericht.

Die 55-Jährige hatte die Doppel-CD nach dem Tod ihres Ex-Ehemanns bei der Haushaltsauflösung gefunden und bei Ebay für 9,95 Euro zum Kauf eingestellt. Claptons Anwälte hatten die Auktion stoppen lassen, weil es sich um einen illegalen Mitschnitt handle. Vergeblich argumentierte die Frau vor Gericht, dass sie die mögliche Urheberrechtsverletzung nicht habe ahnen können. Ihr Mann habe die CD legal in einem Supermarkt erworben.

Frau will weiter klagen

Das spiele in dem Verfahren keine Rolle, so das Gericht. Im Urheberrecht zähle allein der Verstoß. Die Frau will trotz der hohen Verfahrenskosten dennoch weiter klagen, wie ihr Anwalt sagte. Nötigenfalls müsse ein Sachverständiger klären, ob der Mitschnitt des USA-Konzerts wirklich ohne Autorisierung von Eric Clapton erschienen sei.

Sollte die 55-Jährige verlieren, wird es für sie teuer. Bisher sind nach Berechnungen ihres Anwalts in dem Streit über 3400 Euro an Mahngebühren, Anwalts- und Gerichtskosten angefallen. Wird ein Sachverständiger hinzugezogen und kommt es zum Hauptsacheverfahren, steigen die Gebühren um ein Vielfaches an.

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