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Kulturpolitik mit und ohne Corona

16. November 2021 00:04 Uhr
Kulturpolitik mit und ohne Corona
Thomas Stelzer versucht, Klarheit in die Verordnung zu bringen. Bild: VOLKER WEIHBOLD

Kultur- und Frauen-Angelegenheiten werden beim Land im "Ausschuss für Gesellschaft" geparkt.

Es ist Paragraf 6, Absatz 3 der "Covid-19-Maßnahmenbegleitverordnung" des Landes vom 13. November, der die Kulturbranche gestern noch verwirrte. Gestern, als die Vorgaben in Kraft traten: Demnach dürfen Kultur und künstlerische Veranstaltungen ausschließlich in jenen "Veranstaltungsstätten stattfinden, die ganzjährig und regelmäßig und unter einer unternehmerischen Gesamtverantwortung dem jeweiligen Zweck dienen...".