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Wie ein Arbeitgeber Stress verhindern kann

LINZ. Seit Jänner 2013 sind alle Arbeitgeber per Gesetz verpflichtet, sich über den Stress ihrer Belegschaft Gedanken zu machen. Erstmals gelten durch eine Novelle im Arbeitnehmerschutzgesetz auch arbeitsbedingte psychische und physische Belastungen als Gefahren.

Telefonieren, Mails beantworten, Besprechungen ... Bild: colourbox.com

Da viele Unternehmen damit noch nichts anfangen können, bietet das Netzwerk Humanressourcen eine Expertenveranstaltung, was die Novelle konkret bedeutet. Dabei wird Martina Molnar vom Wiener Beratungsunternehmen „human ware“ erklären, was unter den Belastungen überhaupt zu verstehen ist. „Die meisten denken an Burn-out-Vermeidung. Das stimmt aber nicht. Es geht um alle Faktoren, die von außen auf die Arbeit einwirken. Das beginnt bei Hitze oder Kälte, beinhaltet aber auch emotionale Anstrengung“, erklärt die Expertin.

Typische psychische Belastungen, die zu Fehlbeanspruchungen führen können, listet das Arbeitsinspektorat auf: etwa häufige Arbeitsunterbrechungen durch Mängel in der Organisation, Überforderung wegen fehlender Qualifikation, mangelhafte soziale Unterstützung und Anerkennung, monotone Tätigkeiten oder widersprüchliche Ziele und Anforderungen.

Ob Belastungsfaktoren vorliegen, sei im Rahmen der ohnehin nötigen Arbeitsplatz-Evaluierungen mitzuuntersuchen – und sei auch messbar, sagt Molnar.

Das Expertenforum findet am 14. März von 9 bis 13 Uhr im WIFI Linz statt. Nach einer Erläuterung, wie das Gesetz umgesetzt werden soll, präsentieren das Institut Hartheim und die Handelsgruppe Pfeiffer ihre Erfahrungen. Details und Anmeldung unter www.netzwerk-hr.at

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Artikel 02. März 2013 - 00:04 Uhr
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