Unfalltod von Fußballer auf der A1: Angeklagter (41) verurteilt
LINZ. Im Prozess um den Tod von Marko Varga wurde der Angeklagte zu einer Geldstrafe verurteilt.
Es war stockdunkel, die Fahrbahn nass: Er habe keine Chance gehabt, zu bremsen, sagte der Angeklagte bei seiner Einvernahme am Dienstagvormittag im Landesgericht Linz. Dem 41-jährigen Tunesier wirft die Staatsanwaltschaft vor, sich eine Zigarette angezündet zu haben, als er mit am 4. November mit rund 160 km/h — erlaubt waren 100 km/h — auf der A1 bei Pucking unterwegs war. In diesem Moment der Unachtsamkeit soll er mit fast unverminderter Geschwindigkeit in das Auto des 26-jährigen Donau Linz-Spielers Marko Varga gekracht sein, der dabei ums Leben kam. Der strafrechtliche Vorwurf: grob fahrlässige Tötung.
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Der Tunesier gestand, zu schnell unterwegs gewesen zu sein. Fraglich ist allerdings, ob er auch bei einer niedrigeren Geschwindigkeit bremsen hätte können. Eine Zeugin, die kurz vor dem Unglück am Auto Vargas vorbeifuhr, sagte aus, sie hätte es nicht gekonnt.
Das Auto stand auf dem Fahrstreifen ganz links quer zu der dreispurigen Fahrbahn. Laut technischem Gutachter war höchstens das Standlicht eingeschaltet. Laut Anklage war der Verunglückte zuvor mehrere Kilometer als Geisterfahrer unterwegs.
"War nicht zu sehen"
Ein Lastwagenfahrer, der den Unfall mit ansah, sagte aus, auch er hätte das Fahrzeug nicht gesehen. Die zweite Zeugin sagte aus, sie selbst habe das Auto erst sehr spät bemerkt. Es sei nur deshalb nicht schon zu einer Kollision gekommen, weil sie auf dem mittleren Fahrstreifen unterwegs war, sagte sie um Fassung bemüht. Anschließend habe sie im Rückspiegel beobachtet, wie der weiße Kastenwagen mit dem Auto Vargas kollidierte. Der Audi wurde bei dem Zusammenstoß in zwei Teile gerissen, der Fußballer aus dem Auto geschleudert.
Laut dem technischen Gutachter war der Unfalllenker tatsächlich mit 155 bis 160 km/h unterwegs. Das zeigen sowohl Daten aus dem Auto des Angeklagten als auch eine Simulation des Unfalls. Mit Abblendlicht hätte er das Auto laut Gutachter nicht rechtzeitig sehen können, um durch eine Bremsung die Geschwindigkeit ausreichend zu verringern. Hinweise auf ein Bremsmanöver gebe es auch nicht. Auch bei 130 und 100 km/h hätte die Kollision wahrscheinlich noch tödlich geendet, zumal das Fahrzeug des Angeklagten in die Seite des Autos des Verstorbenen prallte. Erst bei 70 km/h wäre es dem Angeklagten laut Gutachter vermutlich gelungen, rechtzeitig zu stoppen.
Das Urteil erging bereits zur Mittagszeit: Der Angeklagte wurde der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe von 960 Euro verurteilt. Er hat das Urteil angenommen, die Staatsanwaltschaft hat noch keine Erklärung abgegeben. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.