Zur Goldschmiedin, aber nicht zum Juwelier: Wer trotz Lockdown offen hat
LINZ / WIEN. Geimpfte und Genesene dürfen gewisse Beratungen und Leistungen in Anspruch nehmen
Wer sich eine neue Küche kaufen möchte, einen Maßanzug braucht oder Blumenschmuck für Weihnachten erwerben will, kann dies trotz Lockdown tun: Denn unter bestimmten Umständen sind im vierten Lockdown Beratungs- und Dienstleistungen erlaubt, die in den vorherigen verboten waren.