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Zur Goldschmiedin, aber nicht zum Juwelier: Wer trotz Lockdown offen hat

Von Elisabeth Prechtl,  25. November 2021 00:07 Uhr
Zur Goldschmiedin, aber nicht zum Juwelier: Wer trotz Lockdown offen hat
Schmuckstücke dürfen für vier Wochen nur in den Auslagen von Juwelieren bewundert werden. Reparaturleistungen sind hingegen erlaubt. Bild: (Shutterstock, Fleischmann)

LINZ / WIEN. Geimpfte und Genesene dürfen gewisse Beratungen und Leistungen in Anspruch nehmen

Wer sich eine neue Küche kaufen möchte, einen Maßanzug braucht oder Blumenschmuck für Weihnachten erwerben will, kann dies trotz Lockdown tun: Denn unter bestimmten Umständen sind im vierten Lockdown Beratungs- und Dienstleistungen erlaubt, die in den vorherigen verboten waren.