Zuckerl ja, Handy nein: Was Unmündige kaufen dürfen
LINZ. Rechte und Pflichten Jugendlicher: Wer jünger als 14 ist, wird nicht strafrechtlich belangt, kann aber schadenersatzpflichtig werden
Drei Jugendliche, zwei sind 13, einer 17 Jahre alt, überfallen ein Taxi, verletzen den Fahrer: Zu mehreren solcher Vorfälle ist es, wie berichtet, im November in Oberösterreich gekommen. Auch an den Krawallen in der Halloween-Nacht waren Jugendliche beteiligt. Ab welchem Alter können Jugendliche für Straftaten belangt werden? Wie lange dürfen sie fortgehen? Und ab wann können sie Geschäfte rechtsgültig schließen?