Wie werden Immobilien am besten übergeben?
LINZ. Der richtige Zeitpunkt der Übergabe – ob beim Schenken oder Vererben – ist auch steuerlich wichtig.
Viele Fragen rund um die Weitergabe von Immobilien wurden in der dritten Talk-Runde des OÖN-Vorsorgetags beantwortet. Dabei kristallisierte sich heraus: Die rechtzeitige Planung der Übergabe ist essentiell. Dabei müssen sowohl die Bedürfnisse des Übergebers (Wie lange will ich die Immobilie nutzen? Ist es mir wichtig, dass sie im Familienbesitz bleibt? Wie kann ich alle Kinder gleich behandeln und Streit vermeiden?) als auch des Beschenkten (Will das Kind die Immobilie überhaupt haben bzw. nutzen oder lieber verkaufen?) berücksichtigt werden.
So fragte etwa OÖN-Leser Fritz Gumpinger: "Ist es steuerlich günstiger, ein Haus mit fünf Hektar Grund vor dem Ableben zu übergeben oder mit einem Testament zu vererben?"
Steuerberater Bernhard Ditachmair antwortete, dass für den Anfall der Immobilienerwerbssteuer eine entgeltliche Übergabe nötig wäre. Anders gesagt: Wenn ich zu Lebzeiten die Immobilie verschenke oder nach dem Tod vererbe, fällt keine ImmoESt an. Unabhängig davon ist bei einer Grundstücksübergabe Grunderwerbssteuer abzuführen. Wenn Herr G. also vererbt, fällt diese später an und wird samt Nebengebühren aus der Erbmasse gedeckt; bei Übergabe zu Lebzeiten muss er (oder der Beschenkte) sie selbst bezahlen. Leserin Maria W. wollte wissen, wie die Höhe der Grunderwerbssteuer festgestellt wird. Die Antwort der Experten: Diese orientiert sich am Verkehrswert (früher Einheitswert), für den es verschiedene Berechnungsmethoden gibt: Sachverständiger, WKO-Immobilienspiegel oder die Finanzverwaltung selbst gibt eine Empfehlung ab.
Generell gilt die Immobilie mehr denn je als attraktive Anlageform. "Für die so erzielten Renditen von drei bis vier Prozent müssen Sie in der Bank ziemlich jammern", scherzte Christoph Zoitl, Leiter des Treasury in der Hypo OÖ.
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