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Voestalpine musste Hauptversammlung unterbrechen

Von Sigrid Brandstätter   03.Juli 2019

Zurerst gab es positive Stimmung und rührende Abschiedsworte. Doch dann zerlegt ein Aktionär die Vorgangsweise, wie der Weg des bisherigen Vorstandschefs Wolfgang Eder in den Aufsichtsrat vorbereitet wurde - nämlich juristisch fehlerhaft und damit angreifbar. Das führte dazu, dass die Hauptversammlung der voestalpine erstmals unterbrochen wurde. 

Sichtlich bewegt hat sich der Vorstandsvorsitzende der voestalpine AG, Wolfgang Eder, von seinen Kollegen, den Aktionären, der Belegschaft und seiner Familie verabschiedet. Als er Tränen in den Augen hatte, wandte er sich an seine Frau Gabi: „Jetzt is es doch passiert.“ Er wisse die voestalpine bei seinen Vorstandskollegen in guten Händen, sagte er nach mehr als 15 Jahren als Vorstandschef zum Abschluss seiner Abschieds- und Dankesrede.

Nach diesem emotionalen Höhepunkt sei es schwer, zu Beginn der Generaldebatte zur Routine einer Hauptversammlung zurückzukehren, sagte Aktionärsvertreter Wilhelm Rasinger als erster Fragesteller in der Generaldebatte. Seine Fragen waren durchaus kritisch. Er merkte an, dass es im Geschäftsbericht einige Redundanzen gäbe. Er hinterfragte etwa auch die im Winter aufgenommene 500 Millionen Hybridanleihe. Dass Eder ohne zweijährige Abkühlung in den Aufsichtsrat wechseln soll, kommentierte er mit den Worten: „Das ist two steps behind, nicht: One Step ahead.“ Letzteres ist das Firmenmotto der voestalpine.

Doch richtig spannend wurde es mit der ausführlichen Wortmeldung des auf Hauptversammlungen gefürchteten Aktionärs Rupert-Heinrich Staller: Der hinterfragte die Art und Weise, wie der Vorschlag der beiden Großaktionäre Raiffeisen Landesbank Oberösterreich und Mitarbeiterstiftung zustande kam, der bisherige Vorstandsvorsitzende Eder in den Aufsichtsrat gehievt werden sollte.

Er verwies auf die zwei wortgleichen Anträge an den Aufsichtsrat. Beide haben den Schönheitsfehler, dass sie „bezugnehmend auf Ihre Anfrage“ beinhalten - also offenbar auf Initiative aus dem Aufsichtsrat zustande gekommen sind. Ein unmittelbares Wechseln von Vorstand in Aufsichtsrat in börsennotierten Unternehmen ist nur möglich, wenn mehr als 25 Prozent der Aktionäre das wollen. Das war der Hintergrund für diese Schreiben. Denen fehlte allerdings ein Nachweis auf das Aktieneigentum. Ein weiterer Fehler, den Staller ausbreitete. Auch eine Mitteilung des Unternehmens vom 5. Juli 2018, in der schon davon die Rede war, dass Eder in den Aufsichtsrat geht, kritisierte Staller scharf. Er kündigte eine Anfechtungsklage an und sagte, dass auch die Übernahmekommission diese Absprachen der Aktionäre „nicht so durchwinken“ werde. Die Anfechtungsklage könnte jedenfalls dazu führen, dass alle neu zu wählenden Aufsichtsräte nicht ins Firmenbuch eingetragen werden können.

Weil es sich bei den Vorwürfen Stallers um juristsch „feinsinnige Fragestellungen“ handle, hat der Aufsichtsratsvorsitzende Joachim Lemppenau die Sitzung kurz nach 13 Uhr unterbrochen. Die Abklärung dauert bereits länger als die veranschlagte halbe Stunde. 

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