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Verdacht auf Missbrauch bei jeder fünften Pleite

Von Ulrike Rubasch, 12. Juli 2019, 00:04 Uhr
(Symbolbild) Bild: colourbox.de

LINZ. 5179 Personen meldeten im ersten Halbjahr in Österreich ihre private Zahlungsunfähigkeit an, um sich binnen fünf Jahren zu entschulden.

In jedem fünften Fall sehen die Gläubiger eine "missbräuchliche Verwendung des Insolvenzverfahrens zur Entschuldung" als gegeben, hat eine Befragung der Creditreform ergeben.

Das heißt häufig nichts anderes, als dass beispielsweise Vermögen vor Anmelden der Insolvenz beiseitegeschafft oder an Familienmitglieder überschrieben wurde. Das Haus gehört dann nicht mehr dem zahlungsunfähigen Ehemann, sondern der Frau. "Vermögen versickert – und Gläubiger sind da leider machtlos, Vermögensverschleierungen aufzudecken", sagt Gerhard M. Weinhofer, Geschäftsführer des Gläubigerschutzverbandes Österreichischer Verband Creditreform im OÖN-Gespräch. Weil meist kein Vermögen vorhanden ist, kann auch kein Masseverwalter bestellt werden, der ja ein Entgelt für seine Arbeit braucht. Er könnte und müsste die Vorgänge aufklären.

Bis zehn Jahre Rückabwicklung

Bei Unternehmenspleiten gibt es, so Weinhofer, eine Frist von 60 Tagen vor der Insolvenz, in der kein Vermögen verschoben werden darf. Diese Einschränkung gebe es bei Privaten nicht. Das heißt, auch am Tag vor dem Insolvenzantrag könnte noch Vermögen an andere übertragen werden. Was allerdings auch gilt: Bei Verdacht auf solche Manöver kann das Gericht Vermögensübertragungen im Familienkreis rückabwickeln lassen – bis zu zehn Jahre zurück.

In der Praxis kommt das selten vor: In Linz wurden vergangenes Jahr gerade einmal in einer Handvoll Fälle Masseverwalter in Privatkonkursen eingesetzt, berichtet Weinhofer.

Der "Tsunami" an Privatinsolvenzen des vergangenen Jahres aufgrund der rechtlichen Neuordnung sei deutlich abgeflaut, so der Gläubigerschützer. So ist auch der Rückgang von sechs Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum als Einpendeln auf Normalniveau zu interpretieren. Insofern sei das Ziel der Novelle – eine leichtere Entschuldung für Private, insbesondere Ex-Unternehmer – nicht wirklich erreicht worden.

Weinhofer geht davon aus, dass in zwei Jahren in Österreich eine EU-Richtlinie umgesetzt wird, die eine Entschuldung in drei statt in fünf Jahren ermöglichen wird und die Anträge wieder steigen lassen könnte. Schon jetzt befreit sich ein größerer Anteil an gescheiterten Unternehmern als früher über das Privatinsolvenz-Verfahren von seinen Schulden. Rund ein Viertel der Privat-Pleitiers hat eine unternehmerische Vergangenheit. Der statistische Mittelwert der Verschuldung von Privaten liegt bei 140.000 Euro.

Paketzusteller und Migranten

Im ersten Halbjahr sank die Zahl der Unternehmensinsolvenzen dank stabiler Konjunktur leicht. In Oberösterreich war hingegen ein leichter Anstieg von 301 auf 307 zu verzeichnen. Drei Viertel der Pleiten sind auf Managementfehler zurückzuführen. "Das ist ein sehr hoher Wert", sagt Weinhofer und begründet das mit vielen überforderten und zu wenig vorbereiteten "Zwangs-Selbstständigen".

Derzeit scheiterten viele Selbstständige, die eigentlich besser angestellt wären: Paketauslieferer und Migranten, die auf dem Arbeitsmarkt größere Schwierigkeiten haben, einen Job zu finden und deshalb in die Selbstständigkeit wechseln.

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Autorin
Ulrike Rubasch
Redakteurin Wirtschaft
Ulrike Rubasch

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3  Kommentare
3  Kommentare
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mitreden (28.669 Kommentare)
am 12.07.2019 12:25

ich denke hier eher an 50% Missbrauch.

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strasi (4.410 Kommentare)
am 12.07.2019 11:26

Wie heißt es doch im Volksmund so schön:
Privat- und Unternehmenskonkurs ist staatlich genehmigter Betrug.
Kann nicht verallgemeinert werden, aber wie man sieht wird das immer
leichter gemacht.
Kenne so ein "Stehaufmanderl", das schon mehrmals Pleiten schadlos
überstanden hat und darauf noch stolz ist. Charakter, Anstand sind für
ihn was? Unbekannt

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Banker10 (300 Kommentare)
am 12.07.2019 08:53

Da gründete "ein Unternehmer" mehrere Firmen. Früher Ltd., jetzt GmbHs. Nach der Gründung der GmbH stellt er eine Rechnung seiner "engl. Ltd- Beratungsfirma", nimmt damit das Stammkapital aus dem Unternehmen. Gründet damit die nächste Firma usw. Geht mit einigen Firmen in Konkurs.
Als handelsrechtlichen Geschäftsführer holt man sich einen mittellosen Ost-EU-Bürger. Und das Auto fährt man mit deutschen Kennzeichen einer dt. Firma (NOVA-frei und mit Vorsteuerabzug). Mit einer EU-Schein-Firma, holt man sich einen Metro-Einkaufsausweis und kann damit USt-befreit einkaufen. Und österr. Werkstätten erklärt man, die Werkstatt müsse keine USt berechnen, da der Austauschmotor ja in die EU ausgeführt wird.... Übrig bleiben: Mitarbeiter ohne Gehalt, Gläubiger, Vermieter, die monatelang diesen "Unternehmer" nicht anbringen....
Und Behörden interessiert das nicht: man kann ihm ja nichts nehmen, er hat ja nichts.
Nicht einmal einen Meldezettel.

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