Schulschließung: Betriebe sind hochgradig nervös
LINZ. Sonderbetreuungszeit: Arbeitnehmer mit minderjährigen Kindern erhalten den Rechtsanspruch für bis zu vier Wochen.
"Als Mutter kenne ich den Balanceakt, wenn man Familie und Beruf unter einen Hut bringen muss. Für mich als Unternehmerin ist es in der jetzigen Situation aber sehr schwer, diesen Rechtsanspruch als super zu bezeichnen. Uns fehlen jetzt schon – Quarantäne-bedingt – Mitarbeiter, die notwendig gebraucht würden", sagt die Unternehmerin Gertrude Schatzdorfer-Wölfel, die eine Metallbaufirma in Zipf führt und eine hohe Frauenquote hat.