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Patentstreit: Steyrer siegt vor Höchstgericht

09. Oktober 2019, 00:04 Uhr
Der deutsche Bundesverfassungsgerichtshof in Karlsruhe
Der deutsche Bundesverfassungsgerichtshof in Karlsruhe Bild: dpa

KARLSRUHE/STEYR. Die Firma TeleTan kämpft seit 2002 vor Gerichten.

Bruno Steiner aus Dietach hat vor dem deutschen Höchstgericht, dem Bundesgerichtshof (BGH), einen Patentstreit gewonnen. Dabei ging es um TAN-SMS, die im Online-Banking verwendet werden.

Wie berichtet, kämpfen Steiner und sein Unternehmen TeleTan bereits seit 2002 vor deutschen und österreichischen Gerichten gegen Banken. Steiner verlangt von ihnen Lizenzgebühren für das Online-Überweisungssystem mit TAN-Code. Wie gestern bekannt wurde, hat sich TeleTan in Karlsruhe gegen die deutsche Sparda-Bank West durchgesetzt. Der BGH hat eine Nichtigkeitsklage gegen das TAN-SMS-Patent zurückgewiesen. Die Sparda-Bank hatte argumentiert, dass das Patent nie hätte erteilt werden dürfen.

TeleTan sieht damit nun auch den Weg geebnet für zahlreiche weitere Klagen gegen deutsche Banken.

In Österreich ist der Streit mit den Banken inzwischen beigelegt. Zuletzt hat sich Raiffeisen (RLB OÖ) Ende 2018 mit TeleTan geeinigt, nachdem das Handelsgericht Wien ihr aufgetragen hatte, die Verwendung des Elba-Onlinebankings in der damaligen Form zu unterlassen. Raiffeisen hatte zuvor die Auffassung vertreten, dass das von ihr eingesetzte Sicherheitsverfahren mit der Lösung von TeleTan nicht vergleichbar sei. Laut eigenen Angaben geht das Unternehmen derzeit gegen die Telekom Austria vor, weil ein Autorisierungssystem auf der A1-Webseite das TeleTan-Patent verletzen könnte.

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