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Neue Raumordnung: Bauzwang bei Widmung, Tiefgaragen für Supermärkte

Von Roland Vielhaber   08.November 2019

Zersiedelung, aussterbende Ortskerne, dazu 68 Hektar betriebliche Brachflächen im Land: Das Thema Raumordnung lässt seit Jahren die Wogen hoch gehen. Heute präsentierte Landesrat Markus Achleitner (VP) den schon lange erwarteten Fachentwurf für die Novelle des oberösterreichischen Raumordnungsgesetzes: „Ressourcenschonend, überregional, verdichtet und verfügbar sind die vier Zielsetzungen.“

 

Einer der Eckpunkte: Baulandmobilisierung hat Vorrang vor Neuwidmung. „Es kann nicht sein, dass Siedlungen nicht weiter entwickelt werden können, weil Bauland als Sparbuch-Ersatz betrachtet wird“, sagt Achleitner. Daher gelte: „Bei Neuwidmungen wird es Baulandsicherungsverträge geben. Während eines gewissen Zeitraums muss also gebaut werden.“ Ansonsten drohe eine Rückwimdung.

Video: Präsentation der Raumordnungsgesetzesnovelle

Betriebe, Handel, Landwirtschaft

Künftig sollen außerdem Betriebe vorrangig dort angesiedelt werden, wo es leer stehende Gebäude oder Brachflächen gibt. Berücksichtigt werden auch die Rahmenbedingungen: Es werde mehrere Leitstandorte (mit 15 oder 30 Hekator Betriebsbaufläche) geben, dazu kommen Wirtschaftsparks und interkommunale Betriebsbaugebiete.

Auch der Handel soll in die Pflicht genommen werden: „Wir wollen einen restriktiven Kurs bei Neuwidmungen von Handelsflächen.“ Leerstände in den Ortszentren sollen „durch ein klares Priorisierungsmodell“ wieder belebt werden. Auch bei den Einkaufszentren soll es ein Einkaufserlebnis ohne unnötigen Flächenverbrauch für Parkplätze geben. Achleitner: „Bei den Supermärkten soll die Hälfte der Parkplätze unter die Erde verlegt werden, und über den Märkten sollen Wohnungen und Büros gebaut werden. Und auf dem Dach am besten noch eine Photovoltaik-Anlage.“
Außerdem wird die Widmungskategorie „Sozialer Wohnbau“ eingeführt. Gemeinden können mit Grundeigentümern einen günstigeren Grundpreis vereinbaren.
Ein weiterer Punkt bei der Novelle ist die „Absicherung der landwirtschaftlich genutzten Böden und die Ausweisung landwirtschaftlicher Vorrangflächen.“ Ein Punkt, bei dem die grüne Raumordnungssprecherin Uli Böcker, einhakt: „Das Thema Verbauungsstopp für Agrarland ist in der Novelle zu wenig thematisiert.“
Fix ist: Der Fachentwurf geht nun in die Begutachtungsverfahren, die Beratungen im Landtag sollen im Früjahr folgen. Mitte oder spätestens im Herbst 2020 soll die neue Raumordnung in Kraft treten.

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28. März 2024