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Neue Raumordnung: Bauzwang bei Widmung, Tiefgaragen für Supermärkte

Von Roland Vielhaber, 08. November 2019, 14:54 Uhr

LINZ. So will Landesrat Achleitner dem Flächenfraß und der Zersiedelung den Kampf ansagen.

Zersiedelung, aussterbende Ortskerne, dazu 68 Hektar betriebliche Brachflächen im Land: Das Thema Raumordnung lässt seit Jahren die Wogen hoch gehen. Heute präsentierte Landesrat Markus Achleitner (VP) den schon lange erwarteten Fachentwurf für die Novelle des oberösterreichischen Raumordnungsgesetzes: „Ressourcenschonend, überregional, verdichtet und verfügbar sind die vier Zielsetzungen.“

 

Einer der Eckpunkte: Baulandmobilisierung hat Vorrang vor Neuwidmung. „Es kann nicht sein, dass Siedlungen nicht weiter entwickelt werden können, weil Bauland als Sparbuch-Ersatz betrachtet wird“, sagt Achleitner. Daher gelte: „Bei Neuwidmungen wird es Baulandsicherungsverträge geben. Während eines gewissen Zeitraums muss also gebaut werden.“ Ansonsten drohe eine Rückwimdung.

Video: Präsentation der Raumordnungsgesetzesnovelle

Betriebe, Handel, Landwirtschaft

Künftig sollen außerdem Betriebe vorrangig dort angesiedelt werden, wo es leer stehende Gebäude oder Brachflächen gibt. Berücksichtigt werden auch die Rahmenbedingungen: Es werde mehrere Leitstandorte (mit 15 oder 30 Hekator Betriebsbaufläche) geben, dazu kommen Wirtschaftsparks und interkommunale Betriebsbaugebiete.

Auch der Handel soll in die Pflicht genommen werden: „Wir wollen einen restriktiven Kurs bei Neuwidmungen von Handelsflächen.“ Leerstände in den Ortszentren sollen „durch ein klares Priorisierungsmodell“ wieder belebt werden. Auch bei den Einkaufszentren soll es ein Einkaufserlebnis ohne unnötigen Flächenverbrauch für Parkplätze geben. Achleitner: „Bei den Supermärkten soll die Hälfte der Parkplätze unter die Erde verlegt werden, und über den Märkten sollen Wohnungen und Büros gebaut werden. Und auf dem Dach am besten noch eine Photovoltaik-Anlage.“
Außerdem wird die Widmungskategorie „Sozialer Wohnbau“ eingeführt. Gemeinden können mit Grundeigentümern einen günstigeren Grundpreis vereinbaren.
Ein weiterer Punkt bei der Novelle ist die „Absicherung der landwirtschaftlich genutzten Böden und die Ausweisung landwirtschaftlicher Vorrangflächen.“ Ein Punkt, bei dem die grüne Raumordnungssprecherin Uli Böcker, einhakt: „Das Thema Verbauungsstopp für Agrarland ist in der Novelle zu wenig thematisiert.“
Fix ist: Der Fachentwurf geht nun in die Begutachtungsverfahren, die Beratungen im Landtag sollen im Früjahr folgen. Mitte oder spätestens im Herbst 2020 soll die neue Raumordnung in Kraft treten.

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Autor
Roland Vielhaber
Redakteur Wirtschaft
Roland Vielhaber
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8  Kommentare
8  Kommentare
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GM76 (8 Kommentare)
am 09.11.2019 12:39

Herr Landesrat, ich sehe einen gewissen Widerspruch in ihren Ausführungen!
Brachliegende Objekte sollten vorrangig genutzt werden. Ein guter Ansatz, nur bei 68 Hektar – wie von ihnen kommuniziert wird – werden sie die Wirtschaft nicht beleben können. Dh es werden doch weitaus mehr sein! Das Umweltbundesamt schätzt ja in Österreich 40.000 Hektar!!! Das wird auch stimmen, man braucht nur mit offenen Augen durch das Land fahren, insbesondere von OÖ nach Passau! Herr Landesrat, es ist höchste Zeit der unkontrollierten Verbauung Einhalt zu gebieten. Sie und ihre Vorgänger haben es bis dato verabsäumt, importieren lieber Granitsteine aus China – zu Lasten der heimischen Wirtschaft. Handeln Sie jetzt!!

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vonWolkenstein (5.562 Kommentare)
am 09.11.2019 11:39

Guten Morgen liebe Landesregierung. Vieles von dem, was jetzt angedacht wird, kommt mindestens 30 Jahre zu spät. Leider können jene Politiker, die im Raumordnungsbereich so viel vermurkst haben, nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden.

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( Kommentare)
am 08.11.2019 20:43

Die Ausdünnung der Ortszentren zeigt sich ja eh schon seit Jahrzehnten, wieso dauert es immer so lange, bis endlich reagiert wird? Eine Neubelebung braucht ungleich länger Zeit als das Ausbluten-lassen.
Auch das Problem der "Land- und Hausbesetzer" aus reinem Interesse an Preissteigerung ist nicht neu. Das entspricht allerdings dem gesellschaftlichen Denken, wonach der Wert einer Person am Reichtum bzw. Vermögen gemessen wird, weil "das hat man ja geschaffen". Ja, okay. Und was machen wir jetzt? Jetzt wird darum "gerittert".

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JungMaxl (65 Kommentare)
am 08.11.2019 18:32

Und bitte auch die Aufgaben iZm. der Infrastruktur (Straßen, Kanal, Wasser, Glasfaser usw.) sofort den Gemeinde wegnehmen.

Das können die nicht bzw. gibt es zu viel "Freunderlwirtschaft"!

Außerdem ist es nicht einzusehen, dass für Kanal, Wasser usw. je nach Finanzkraft der Gemeinde unterschiedliche Gebühren zu zahlen sind. Es soll bitte keinen Unterschied für den Bürger machen, in welcher Gemeinde/Stadt man lebt!!!!!!

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Einheizer (5.398 Kommentare)
am 08.11.2019 18:30

Entzieht den Gemeinden bzw. den Bürgermeistern die Baukompetenz !
Die ist eine Hauptursache für die Zersiedelung unseres Landes. Baubehördliche Verfahren müssen zu den BH´s, diese sind dem politischen Druck örtlicher einflussreicher Personen nicht so stark ausgesetzt. Überdies sind die Beamten und Bürgermeister in Kleingemeinden oft fachlich überfordert.
Bitte schnell, es ist schon "5 vor 12 " !

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Apollo2012 (669 Kommentare)
am 08.11.2019 18:32

da stimme ich dir voll und ganz zu.... Die Kompetenz für die Raumordnung gehört in die Hand des Landes und nicht in den Gemeinderat....

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( Kommentare)
am 08.11.2019 18:16

"Bauzwang bei Widmung!"
Das klingt wirklich gut. Ist in meinen Augen auch längst überfällig. Nur was ist mit einem Bauzwang in Orten, in denen Investoren Häuser kaufen, diese dann nicht restaurieren und dadurch den Ortskern total verschandeln, dass es keine Frage mehr ist, dass andere auch den Ortskern verlassen.
Bad Gastein, einst ein Fremdenverkehrsort mit allen Schikanen wurde durch einen Investor zu einem Ruinendorf, in dem heute die Vögel durch die einst schmucken Häuser fliegen. Das sind Baugründe, welche Spekulanten eine Kreditsicherheit bieten, die nicht einmal im Geringsten zu erwarten ist.

Bei Widmungen muss gebaut werden, aber bei gewidmeten Bauten im Ortskern muss nicht restauriert werden. Da stimmt für mich einiges nicht. Diese Fälle bitte nicht vergessen, denn hier passiert Missbrauch an den Ortskernen, wo sich die Gemeinde nicht helfen kann. Da muss das Land sich darum kümmern.

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hasta (2.848 Kommentare)
am 08.11.2019 17:04

Die Raumordnung und das Bauwesen sollte zumindest auf Bezirksebene bearbeitet werden. Die Gemeinden sind mit diesen Fachbereichen großteils überfordert und unterliegen teilweise Einflüssen die eine korrekte Vorgehensweise verhindern, zumindest aber erschweren.

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