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Muss man zahlen, wenn das Fitnessstudio zu hat?

12.Februar 2021

Bei der Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) häufen sich die Anfragen von Sportlern, die für gewöhnlich in Fitnessstudios trainieren. Manche Betriebe buchten trotz Lockdowns weiterhin Beiträge ab und meldeten sich nicht, wenn Kunden Geld zurückforderten. Andere Studios zahlten nach Aufforderung zurück und versicherten, die Zeit der Sperre an die Vertragslaufzeit anzuhängen, heißt es bei der AK OÖ.

Grundsätzlich gelte, dass Kunden kein Entgelt bezahlen müssen, solange das Studio geschlossen hat, sagen die Konsumentenschützer. Natürlich sei die Situation für die Betreiber eine schwierige, aber dies dürfe man nicht durch Rechtsverstöße und auf dem Rücken der Konsumenten lösen, so die AK OÖ.

Für eine Rückbuchung des Beitrags an die Studios hätten Konsumenten grundsätzlich acht Wochen Zeit. Diese sei kostenlos. Bankspesen, die anfielen, hätten Betreiber zu tragen. Man müsse als Kunde nicht akzeptieren, dass Betreiber die Mindestlaufzeit verlängern oder Gutscheine ausstellen. "Sie können dem Fitnessstudio jedoch aufgrund der wirtschaftlich schwierigen Situation entgegenkommen und solche Lösungen akzeptieren", teilen die Konsumentenschützer mit.

95 Prozent der Einnahmen

Sie geben aber zu bedenken, dass bei einer Pleite des Studios Bonuszeiten wegfielen und bei Gutscheinen nur die Insolvenzquote bliebe. Mitgliedsbeiträge machten in Fitnessstudios 95 Prozent der Einnahmequellen aus, betonen die Studiobetreiber. Falle der Kundenstock weg, drohe etlichen Studios das Aus.

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25. April 2024