MAN Steyr: "Alarmglocken hätten 2016 läuten müssen"
STEYR. In der Hauptversammlung am 29. April 2016 fiel eine für das MAN-Werk in Steyr gravierende Entscheidung.
Damals wurde die Aktiengesellschaft (AG), die die Österreich-Tochter des Nutzfahrzeugherstellers lange war, in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt. "Das hat die Rechte des Eigentümers gestärkt, jene des Aufsichtsrats massiv eingeschränkt", sagt die Professorin für Unternehmensrecht an der Wirtschaftsuniversität (WU) Wien, Susanne Kalss.