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Konflikt um Gehaltssystem der FACC eskaliert

Von Sigrid Brandstätter, 13. April 2017, 00:05 Uhr
FACC
(Archivbild) Bild: (Scharinger)

RIED/INNKREIS. Seit Wochen schwelt ein Konflikt um die richtige Bezahlung der Angestellten zwischen Gewerkschaft und Management des Flugzeugzulieferers FACC.

Um das Gehaltsystem von FACC gibt es einen Konflikt mit vielen Streitparteien: Die Gewerkschaft sagt, der Kollektivvertrag wird missachtet. Die Unternehmensleitung streitet das ab. Brisant ist, dass der Gewerkschaft ohne Unterstützung des Betriebsrats agiert.

Seit Wochen schwelt ein Konflikt um die richtige Bezahlung der Angestellten zwischen Gewerkschaft und dem Management des Innviertler Flugzeugzulieferers FACC. Ein Mitarbeiter ließ seinen Gehaltszettel bei der Gewerkschaft überprüfen und dabei zeigte sich, dass dieser trotz Überzahlung zu wenig verdiene. So sieht es die Gewerkschaft. Sie griff zu einem ungewöhnlichen Mittel und informiert in diesen Tagen in einem Brief die rund 900 Angestellten.

Bemerkenswert ist, dass dieser Schritt ohne Zutun bzw. Unterstützung des Angestellten-Betriebsrates zustande gekommen ist. Der Angestellten-Betriebsrat hat nämlich mit dem Management eine Betriebsvereinbarung geschlossen, die die bisherige Vorgehensweise untermauert. Für den Geschäftsführer der GPA djp in Oberösterreich, Andreas Stangl, ist diese Vereinbarung "rechtsunwirksam" weil sie den Kollektivvertrag widerspreche.

Worum geht es bei dem Konflikt: FACC zahlt nach Firmendarstellung "hoch" über dem im Kollektivvertrag vereinbarten Mindestgehalt. Die im Kollektivvertrag vorgesehenen Biennalsprünge werden aber nicht berücksichtigt. Bei den Biennalsprüngen handelt es sich um festgeschriebene Gehaltserhöhungen alle zwei Jahre.

FACC-Vorstandschef Robert Machtlinger hat sich im März in einem Brief an die Belegschaft gewandt. Darin schreibt er, man habe das Entlohnungssystem überprüft. Es sei erstens kollektivvertragskonform und zweitens "steigen unterm Strich alle Beteiligten mit dem bewährten Entlohnungssystem besser aus, als die bei der Handhabung eines ausschließlichen Bienniensystems der Fall wäre".

Dem widersprechen Arbeiterkammer und die Gewerkschaft der Privatangestellten in dem Schreiben vehement: "Einen Biennalsprung müssen Sie auch dann bekommen, wenn ihr Gehalt über dem Kollektivvertrag liegt." Weiter heißt es in dem Brief, der spätestens heute, Donnerstag, bei allen Adressaten sein müsste: "Wir gehen davon aus, dass das gravierende finanzielle Nachteile für die Betroffenen hat, nicht nur in der Vergangenheit, sondern auch für die künftige Gehaltsentwicklung, in der Sozialversicherung und bei Pensionen. Unterschrieben haben den Brief, der an mehr als 900 Angestellte geht, der Präsident der Arbeiterkammer Oberösterreich, Johann Kalliauer und der Geschäftsführer der GPA djp in Oberösterreich, Andreas Stangl. Die rund 2000 Arbeiter an den Innviertler Standorten sind von dem Konflikt nicht betroffen.

Einmalige Aktion

Stangl sagt, dass so ein Brief für der GPA in Oberösterreich einmalig sei. "So etwas brauchen wir sonst nicht." In dem Schreiben wird ein Fall vorgerechnet, der laut Stangl für FACC-Beschäftigte durchaus repräsentativ sei. Bei zehn Dienstjahren in der Verwendungsgruppe III könnte um rund 400 Euro im Monat brutto zu wenig bezahlt worden sein. In dieser Verwendungsgruppe liegt das Kollektivvertrag-Gehalt bei 2273 Euro.

Über eine mögliche Gesamtsumme, um die es gehen könnte, will Stangl nicht spekulieren. "Wir wissen ja nicht, wie viele von dieser falschen Auslegung des Kollektivvertrags betroffen sind." Eine Hochrechnung von 16 Millionen Euro will Stangl nicht kommentieren. Nur so viel: Dazu käme es nur, wenn alle Angestellten drei Jahre rückwirkend die Summe einforderten.

Für das Management trägt die Gewerkschaft von außen einen Konflikt ins Unternehmen, den es so nicht gibt. In einer Stellungnahme heißt es: Die genannten Behauptungen der Gewerkschaft sind falsch. "Wir haben ein Entlohnungssystem, das natürlich dem Kollektivvertrag entspricht!" Und verweist auf das Einvernehmen mit dem Betriebsrat, der alle betriebsübergreifenden Themen vollinhaltlich mittrage.

 

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84  Kommentare
84  Kommentare
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Absurdio (27 Kommentare)
am 13.04.2017 16:08

Feigling, korrumpiert oder einfach der beste Kumpel der Bosse?

Ein Betriebsrat, der es unterstützt, dass der Kollektivvertrag unterlaufen wird, sollte seinen Hut nehmen. Eigentlich gibt es nur drei Gründe für dieses Verhalten: Entweder ist er ein Feigling, oder er ist einer, der jede Fortbildung verweigert oder seine Stellung missbraucht, um dem Management zu Diensten zu sein. Es handelt sich immerhin um das zentrale Produkt der Lohnpolitik. Leider gelingt es Unternehmensleitungen immer wieder, Angestellte zu korrumpieren. Das Problem ist lösbar. Eine Überprüfung durch die Sozialversicherung und durch die Finanz könnte alles sichtbar machen. Immerhin werden nicht nur Gehälter gekürzt, sondern auch Lohnsteuer und Sozialversicherung entzogen. Den Namen und die Kontaktadresse des Betriebsratsvorsitzenden sollte man öffentlich machen.

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jago (57.723 Kommentare)
am 13.04.2017 17:17

Die Gewerkschafter nehmen sich zu viel Maß an den Beamten. Obwohl sie Gewerkschaft der PrivatAngestellten heißen.

Ich bin völlig von den Socken, dass hier auf einmal Biennalsprünge vorkommen. Sind die noch ganz dicht? Die Privatunternehmen und ihre Angestellten müssen doch erst das Geld verdienen, mit denen die Beamten solche Sprünge machen.

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linzerleser (3.633 Kommentare)
am 13.04.2017 15:16

warum fordert die Wirtschaft nicht gleich statt 12 h Arbeitszeit pro Tag besser 16 h???
So könnten die Unternehmen der sog. von einem Politiker bezeichneten "entfesselten Wirtschaft" noch mehr Überstunden beim kleinen Mann einsparen oder?

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andersdenken (551 Kommentare)
am 13.04.2017 14:22

Nur weiter so Ihr Gewerkschaftler vielleicht vernichtet ihr damit noch ein paar hundert Arbeitsplätze und gefährdet ein paar tausend neue aber wer braucht schon arbeitsplätze wir haben doch eh vollbeschäftigung

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tschambafi (5 Kommentare)
am 13.04.2017 14:48

Der Sachverhalt ist an sich klar, die KV Bestimmung ist klar, es handelt sich HIER um echte Biennalsprünge, die immer zu gewähren sind. Bei anderen KVs ist das oft anders. Diese KV Bestimmungen haben die Arbeitgebervertreter und die Arbeitnehmervertreter ausverhandelt. Jetzt nur der Arbeitnehmervertretung, die sich nur auf die Vereinbarung beruft, den Schwarzen Peter in die Schuhe zu schieben, ist nicht fair. Die Arbeitnehmervertretung hat nur darüber informiert, dass sich Angestellte informieren können. Wenn die Firmenverantwortlichen der Meinung sind, dass ohnehin alles rechtens ist, dann haben sie ohnehin nichts zu befürchten.

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Camaro (1.178 Kommentare)
am 13.04.2017 11:52

Viel Spaß da legt sich die Gewerkschaft mit den Chinesen an.
Der Firmengründer ist geflogen wegen eines 50 Millionen Euro Betruges
den er nicht verhindert hat. Der Aufrüherer ist sicher bald ZBV und wird selber kündigen. Plan A vom ÖBBler in der Realität.

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Eulenschnabel (1.589 Kommentare)
am 13.04.2017 11:48

die Chinesen sollen die Gewerkschaft kaufen und die paar jammerer digital ersetzen! es lebe der KERN-BUA und seine arbeitsplatzvernichter grinsen

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wassaduda (5.597 Kommentare)
am 13.04.2017 13:07

was machen sie beruflich? fpö nationalratsabgeordneter und nebenberuflicher immobilien verchecker? würde gut zu ihnen passen!

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Eulenschnabel (1.589 Kommentare)
am 13.04.2017 21:35

......und verkaufe nur energydrinks, facc soll die jammerer zur Kündigung anmelden und die Gewerkschaftler sollen ihre Parteibücher fressen! hoch dem feigmann, dem KERN-BUAM und seinen roten schlafwagenschaffnern........ ab mit ihm aufs Abstellgleis grinsen

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kulesfak (2.732 Kommentare)
am 14.04.2017 08:00

Unglaublich, welche Primitivlinge hier unterwegs sind!
Muß wohl gewaltig was schief laufen im Leben, wenn man so derartig frustriert ist. Empfehlung: Auswandern nach Russland, Ungarn oder ein anderes eurer gelobten Schlaraffenländer, dort geht´s euch sicher besser.

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jago (57.723 Kommentare)
am 13.04.2017 11:26

Nicht nur die Gewerkschaft ist von einem anderen Stern, auch die Gebiets!

Ich habe aus einem speziellen Anlass einem Angestellten eine besonders üppige, glatte Gehaltserhöhung im Frühjahr gegeben mit der Vereinbarung, die kleine tarifliche Erhöhung im Herbst darin einzuschließen.

Jahrelang habe ich ab Herbst an die Gebiets eine höhere, fiktive Abgabe zahlen müssen.

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wassaduda (5.597 Kommentare)
am 13.04.2017 13:24

erklären sie uns doch einmal, was die sinnhaftigkeit ihrer aktion war! sie geben eine individuelle erhöhung mit der einschränkung, dass sie die allgemein ausverhandelte erhöhung dann nicht bezahlen wollen? sie versuchen also menschen aus ihren rechtlichen ansprüchen herauszukaufen? warum bezaheln sie ihrem mitarbeiter nicht die üppige erhöung zusätzlich zu dem, was ihm rechtlich zusteht? oder gibt es vorteile für sie als unternehmer, die aus anderen titeln heraus entstehen? ist die überzahlung, die sie ihrem mitarbeiter zugestanden haben, fixer lohnbestandteil, von welchem auch arbeitslosenhhe und pension abhängig ist, oder einfach ein widerrufbares bonus system?

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rri (3.208 Kommentare)
am 13.04.2017 14:28

@wassa...

ich glaube, Sie haben das Mail nicht ganz begriffen.

Wenn ich einem Mitarbeiter eine Lohnerhöhung von € 500,00 gebe und halte fest, dass darin eine KV Erhöung zum Jahresende von € 100,00 gleich enthalten sei, sehe ich kein Herauskaufen rechtlicher Ansprüche.

Sie haben eine eigenartige Sichtweise der Dinge...

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wassaduda (5.597 Kommentare)
am 13.04.2017 14:49

ich glaube, sie haben das KV prinzip nicht verstanden! und wie schaut es den jetzt aus? war es eine Prämie, eine bonusvereinbarung, oder sind die 500 ein fixer lohnbestandteil ihres angestellten? welchen KV verwenden sie in ihrer firma? was macht ihre firma?

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wassaduda (5.597 Kommentare)
am 13.04.2017 14:53

enschuldigung: ich war der meinung, dass dieser kommentar von jago stammt. was wollen sie? sind sie auch betriebsinhaber bei jagos firma, weil sie hier so konkrete zahlen posten?

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rri (3.208 Kommentare)
am 13.04.2017 16:30

die € 500,00 sind eine Lohnerhöhung - und das ist in österreich landläufig ein höheres Monatsgehalt!

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rri (3.208 Kommentare)
am 13.04.2017 16:31

14 x jährlich!

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jago (57.723 Kommentare)
am 13.04.2017 16:49

Ich habe es doch geschrieben, dass es eine üppige, glatte Gehaltserhöhung gegeben hat.

Der dämliche KV war uns vorher schon weit weg und wurscht und später noch mehr. Das hat damit zu tun, dass der Angestellte weit über die nach seiner Berufsausbildung "im KV geregelte" Arbeit geliefert hat.

Ein Gewerkschafter kann sich nicht vorstellen, dass andere Leute anders ticken und rechnen. Zugegeben, ich hatte auch Leute im Betrieb, denen ich nur zähneknirschend den Lohn nach KV gezahlt habe.

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jago (57.723 Kommentare)
am 13.04.2017 17:02

Damals haben wir die Lohnverrechnung noch händisch gemacht. Da war eine glatte Zahl in den fetzendepperten Kastln der Versicherung und der Finanz eine Arbeitserleichterung und eine Steuererleichterung auch noch scharf an der Kante vor dem nächsten Kastl.

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jago (57.723 Kommentare)
am 13.04.2017 16:55

"Ungefähr genauso" grinsen war es, allerdings damals noch in Schilling umgerechnet.

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jamei (25.498 Kommentare)
am 13.04.2017 11:09

Eventuell sollte die Gewerkschaft ihre eigenen Texte lesen:

"Was ist ein "Unechter Biennalsprung"
Ein unechter Biennalsprung ist dann gegeben, wenn das Gehaltsschema zwar bei der Mindestentlohung eine betragsmäßige Vorrückung vorsieht, diese aber nur dann gewährt wird, wenn der/die Angestellte tatsächlich nur das Mindestgehalt erhält.

Ist der Istgehalt höher als die Mindestentlohnung, so kann der Betrag der Vorrückung so lange eingerechnet werden bis das Mindestgehalt des Schemas höher ist als das tatsächlich bezahlte Gehalt.

Das heißt der Biennalsprung wird erst dann wirksam, wenn das Mindestgehalt ein höheres Istgehalt vorschreibt."

http://www.gpa-djp.at/cms/A03/A03_2.1.a/1342540554532/kollektivvertrag/alles-ueber-den-kollektivvertrag/umreihungen-und-vorrueckungen

Ist der Istgehalt höher als die Mindestentlohnung, so kann der Betrag der Vorrückung so lange eingerechnet werden bis das Mindestgehalt des Schemas höher ist als das tatsächlich bezahlte Gehalt - UND das trifft zu

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( Kommentare)
am 13.04.2017 11:17

jamei,
es geht ja um die vergangenen Zahlungen. Da kann die Firma nichts mehr im Nachhinein aufrechnen.

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jamei (25.498 Kommentare)
am 13.04.2017 11:43

Till - "es geht ja um die vergangenen Zahlungen"

kann ich aus dem Artikel NICHT entnehmen, dass es sich um Vergangenheit handelt.

"Worum geht es bei dem Konflikt: FACC zahlt nach Firmendarstellung "hoch" über dem im Kollektivvertrag vereinbarten Mindestgehalt.

Die im Kollektivvertrag vorgesehenen Biennalsprünge werden aber nicht berücksichtigt.

Bei den Biennalsprüngen handelt es sich um festgeschriebene Gehaltserhöhungen alle zwei Jahre."

...werden nicht - bei Vergangenheit müsste es - wurden nicht - lauten.

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tschambafi (5 Kommentare)
am 13.04.2017 11:52

es geht aber hier bei diesem KV offensichtlich nicht um den 'unechten' Biennalsprung (wie zB beim Handel), sondern um den 'echten' Biennalsprung: Wird bei einer Vorrückung der vorgeschriebene Betrag auf das tatsächlich bezahlte Gehalt (Istgehalt) in voller Höhe gewährt, spricht man von einem 'echten' Biennalsprung.

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( Kommentare)
am 13.04.2017 12:38

jamei,
Zitat aus dem Artikel: "Bei zehn Dienstjahren in der Verwendungsgruppe III könnte um rund 400 Euro im Monat brutto zu wenig bezahlt worden sein."

Für zukünftige Ereignisse wird der Betrieb sicher entsprechend vorsorgen. Eingeklagt kann nur werden, was in der Vergangenheit geschah! Logisch?

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wassaduda (5.597 Kommentare)
am 13.04.2017 13:33

dann sollten sie aber auch weiter recherchieren, und sich über die betriebliche übung informieren.

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Realist2 (368 Kommentare)
am 13.04.2017 10:51

Was haben Biennalsprünge mit leistungsgerechter Bezahlung zu tun? Letztlich ist das nichts anderes als eine Diskriminierung der Jungen. Wenn jemand seinen Job nach 2-3 Jahren nicht perfekt beherrscht, lernt er es ohnehin nie. Junge Menschen möchten und müssen sich etwas aufbauen. Dazu braucht es eine leistungsgerechte Bezahlung. Biennalsprünge sind etwas sehr gestriges. Manche Funktionäre werden nie im 21. Jahrhundert ankommen.

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tschambafi (5 Kommentare)
am 13.04.2017 17:11

21. Jhdt: Was hat Holz mit Flugzeugbau zu tun? Dass der KV Holzindustrie für FACC anwendbar ist (mit vergleichsweise niedrigen KVIndustrie Gehältern), das ist die eigentliche Krux. Darüber hätten sich die Verantwortlichen schon längst Gedanken machen sollen. Die Verantwortlichen sind aber keine Funktionäre auf Arbeitnehmerseite. Darum wurden vmtl. damals die 'echten' Biennalsprünge vereinbart, auch bei überkollektivvertraglicher Entlohnung.

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jago (57.723 Kommentare)
am 13.04.2017 17:29

Die Biennalsprünge sind eine Errungenschaft für die Beamten als Ausgleich für die steigenden Lebenshaltungskosten. Sie sollen ohne öffentlich lästige Verhandlungen einfach nur geschehen.

Offenbar sind sie auch bei den Privaten eingerichtet worden, an den Lohnverhandlungen vorbei. Ich bin entsetzt darüber aber ich bin ja schon einige Jahre weg vom Fenster grinsen

Mit Leistung, Leistungsentgelt und Leistungssteigerung haben sie nichts zu tun, sie sind preistreibend und sonst nix - bei den Beamten sind sie steuertreibend.

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Superruss (1.085 Kommentare)
am 13.04.2017 10:36

herst
Vollkommen Richtig gemacht.Immer besser direkt.Aber welche Berechtigung hätte die GEW. dann Gelder einzuziehen.

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decordoba (3.803 Kommentare)
am 13.04.2017 10:03

Ein ausländisches Unternehmen tut sich schwer, mit den Österreichischen Gesetzen, Verordnungen und gültigen Vereinbarungen klarzukommen.

Der Kollektivvertrag mit den Biennal-Sprüngen ist so ein System, das bei großzügiger Auslegung zu einer extremen Überzahlung von Einzelpersonen führen kann.

Ich bin Rentner und habe vor meinem Ruhestand in einem Internationalen Konzern gearbeitet. Es waren lange Verhandlungen nötig, um die Gesetzteslage mit der "Firmenlinie" abzugleichen.
Als Ergebnis hat das Unternehmen, die Angestellten ohne Murren zu den alten Bedinungen bezahlt. Die neuen Verträge für Angestellte wurden aber so abgeschlossen, dass der Bruttolohn nie die "Firmenlinie" übersteigen wird.

Einge Ex-Vorarbeiter hatten einen Bruttolohn samt Aufschlägen mit 100 % Aufzahlung zum Kollektivvertrag. Das war der Geschäftsführung ein Dorn im Auge. Aber solche Konstellationen regelt die Zeit selber, indem die Leute irgendwann in den Ruhestand treten.

Diese Firma bezahlt heute noch gut!

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( Kommentare)
am 13.04.2017 09:10

Die Notwendigkeit der Biennalesprünge ist nicht mehr gegeben.

- Die Erfahrung der Mitarbeiter durch längere Betriebszugehörigkeit hat nicht mehr den hohen Stellenwert durch die steigende Technologisierung der zu bedienenden Maschinen.
- Die Betriebstreue wird durch die Abfertigung belohnt.
- Ein Älterer Arbeitnehmer ist durch diese hohen Kosten schneller bei Kündigungen gefährdet und findet nicht mehr so leicht einen neuen Arbeitsplatz.
- Ein Junger Arbeitnehmer will sich schneller eine persönliche Existenz einrichten und benötigt anfänglich dringender Geld als ein älterer.

Es stimmt jedoch, dass Vereinbarungen im Kollektivvertrag nicht ausser Kraft gesetzt werden dürfen. Wieweit jedoch diese Biennalesprünge bei FACC bereits in den Anfangsgehältern berücksichtigt wurden ist nun auch fraglich, ob sich die Chinesischen Eigentümer dieses gefallen lassen werden und einen Ausbau des Werkes eventuell verlagern könnten.

Das ist aber der AK/Gewerkschaft dann wurscht.

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e_w (2 Kommentare)
am 13.04.2017 09:58

Die Notwendigkeit der Biennalsprünge ist sehr wohl gegeben, da sonst jeder nur noch von der Gunst der Arbeitgeber abhängig ist. Das kennen wir doch aus anderen Betrieben: stehst du jemandem zum Gesicht, dann bekommst du was, wenn nicht, dann "passt die Leistung nicht". Gerne kann das Unternehmen leistungsorientiert noch etwas draufpacken oder auch Älteren etwas geben, die keine Biennalsprünge mehr habe (fragt sich halt nur, ob sich das für die Firma rechnet).

Zu den Kündigungen kann ich nur sagen: egal, wie alt man ist, oder was man macht, wenn der "Kostenfaktor Arbeitnehmer" nicht mehr passt, wird man sowieso gekündigt.

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( Kommentare)
am 13.04.2017 10:27

e_w,
Der Biennalesprung wird auch nicht abgeschafft. Da fährt die Gewerkschaft drüber. Des ist im Kollektivvertrag geregelt und den hält die Gewerkschaft heiliger als die Biebel. Denn nur da hat die Gewerkschaft noch Macht. Bei Betriebsvereinbarungen, bei gesetzlichen Regelungen wird die Gewerkschaft eh nicht mehr gefragt.

Nur eine 2%ige Erhöhung vom Anfangsgehalt ist halt doch um einiges mickriger als eine 2%iger Erhöhung nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit.
- Nicht wundern, uns fehlen junge Facharbeiter
- Nicht wundern, in Jungen Jahren verdiene ich anderswo besser
- Nicht wundern, in Jungen Jahren möchte ich mir ein Haus bauen, geht noch nicht.
- Wenns dann älter sind habens kein Haus, aber können sich jedes Jahr a patzen Auto kaufen.
- Ansparen für die Zukunft habens nichts können in Jungen Jahren.

Aber da fährt ja die Gewerkschaft drüber. Da wird nichts geändert. Erworbene Rechte und auf die bleim ma stitzn. Auch wenn sich die Zeit ändert.

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e_w (2 Kommentare)
am 13.04.2017 10:49

Bei Betriebsvereinbarungen, wo die Gewerkschaft nicht gefragt wird, kommt aber leider meistens ein Nachteil für die Beschäftigten raus.

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( Kommentare)
am 13.04.2017 11:14

e_w,
das glaubt die Gewerkschaft so. Wie hier. Nur haben sich die geeiningt, dass die Anfangsgehälter höher sind und die Steigerung in späteren jahren nicht mehr so hoch ausfällt.

Die Gewerkschaft glaubt zum Nachteil der Belegschaft. Aber der Betriebsrat findet dieses Modell eben besser, weil es auch vernünftiger wäre. Natürlich wird es hier zum nachzahlen der Firma kommen. Es war aber nicht so angedacht. Die Gewerkschaft schreit dann wieder laut "Haben wir erkämpft!"

Aber Gewerkschaft und Vernunft? Da hätten ja die ÖGB/AK-Funktionäre nichts mehr zu reden. Das geht doch nicht, wenn sich ein Betrieb mit den Mitarbeitern selber einig sind.

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rri (3.208 Kommentare)
am 13.04.2017 14:56

selten, aber doch: ich muss Till rechtgeben.

Gewerkschaften (und die sind nach wie vor wichtig, umd "ein Gleichgewicht des Schreckens" aufrecht zu erhalten) haben heute andere Aufgaben als früher - die Welt, die Wirtschaft hat sich geändert - nur darauf hat der ÖGB halt noch keine SAntworten gefunden.

Gewerkschaften sollten Rahmenbedingungen und Mindeststandards ausverhandeln - die Umsetzung sollte allerdings mit Betriebsräten auf betrieblicher Ebene passieren - ein guter Betriebsrat weiß genau, was er aus dem Unternehmen für seine Belegschaft rausholen kann.

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wassaduda (5.597 Kommentare)
am 13.04.2017 15:04

was schreiben sie denn da? engagieren sie sich einmal in einem betriebsrat oder in der gewerkschaft! dann würden sie selber den kopf über diesen kommentar am heftigsten schütteln!

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rri (3.208 Kommentare)
am 13.04.2017 16:33

ich engagiere mich dafür, dass meine Leute genug verdienen - und das sicher!

Aber ich könnte Ihnen genug Dinge aufzählen, welche Dinge dabei hinderlich sind. Schicken Sie mal Leute auf Montage...

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jago (57.723 Kommentare)
am 13.04.2017 17:33

Wenn du aber die Unternehmer mit rotem Gesicht und gefletschten Zähnen als Verbrecher betrachtest, dann ist dir alles recht, was denen schadet. Der gewerkschaftliche Nutzen ergibt sich im Mitgliederzuwachs.

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herst (12.755 Kommentare)
am 13.04.2017 09:03

Apropos Arbeiterkammer Oberösterreich

Zwar schon 15 Jahre aus,betreffs Änderungskündigung in Fa.
Beratungsgespräch in AK
1.und wichtigste Frage lautete: Saans bei der Gewerkschaft? Sonst können ma net viel machn.
Mir reichte es.

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jamei (25.498 Kommentare)
am 13.04.2017 09:58

und bist?....

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herst (12.755 Kommentare)
am 13.04.2017 10:28

bin nicht zur Gwerkschaft,machte es direkt mit der Fa. aus.
Stellte erst nach einiger Zeit fest,dass es nicht zu meinem Nachteil war.
Ja,wenn man alles vorher schon wüsste,wie manche Sachn ausgehn.

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jamei (25.498 Kommentare)
am 13.04.2017 10:50

Kluge Entscheidung Deinerseits....

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schamane (260 Kommentare)
am 13.04.2017 09:01

sehe das wie folgt: die Arbeitgeber-Vertretung und Arbeitnehmer-Vertretung treffen eine Vereinbarung,eben einen Kollektivvertrag.So, jetzt kommen zwei Einzeltäter auf die glorreiche Idee diesen Vertrag zu brechen,jawohl zu brechen.Bravo ihr so tüchtigen Arbeitsplätze-Sicherer und ein Hoch dem Belegschafts-Treter,vulgo Betriebsrat.Mit solchen tüchtigen Belegschafts-Verräter wird es die SPÖ noch weiter ins Minus bringen

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Void (488 Kommentare)
am 13.04.2017 08:45

Manche sind halt nur deshalb Betriebsrat um nicht mehr "arbeiten" zu müssen.

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Superheld (13.120 Kommentare)
am 13.04.2017 08:49

Und um näher an den Informationen zu sitzen, plus ein gewisser Schutz. Eine teilweise Freistellung ist nicht übel, die komplette Freistellung besser.

So kann man vom Hackler zum Multifunktionär und Millionär werden, wie es die Geschichte ganz gut aufzeigt.

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 13.04.2017 09:03

und vor allem, für die Hackler hat man dann schon überhaupt nichts mehr über ausser leeren Worthülsen. So schauts aus...

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wassaduda (5.597 Kommentare)
am 13.04.2017 13:02

also jetzt muss isch aber schon festellen, dass sie in die schwachsinns phase eintreten! nennen sie mir ein paar beispiele, die ihre anwürfe auch bestätigen! sie haben keine ahnung von betriebsratsarbeit! das ist alles andere als eine geplante karriere zum nichts tun! zu aller erst sind die meisten im ersatz - da hat man gar keinen schutz und dennoch nehmen engagierte menschen das risiko in kauf, weil sie den menschen helfen wollen, für ihre rechte eintreten! die meisten wissen gar nicht, welche rechte ihnen zu stehen - rechte, die in der sozialpartnerschaft vereinbart wurden, weil auch arbeitgeber eingestehen müssen, dass es nur miteinander geht! und solche wunderwutzis, wie sie, die sich angeblich eh alles selber regeln, die möchte ich einmal sehen, wenn alle erkämfpten rechte mangels gewerkschaft und betriebsrat wegfallen! denn es sind sehr viele, den menschen selbstverständliche, annehmlichkeiten, die jedes jahr neu mitverhandelt werden müssen, da es diese sonst nicht mehr gibt!

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mig63 (64 Kommentare)
am 13.04.2017 08:43

Solche Probleme gibt es nicht nur bei der FACC, nur traut sich keiner mehr was zu sagen sonst ist man arbeitslos. Die neue Elite arbeitet so und wenn du nicht kuscht wirst du gegangen !!

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