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Konflikt um Gehaltssystem der FACC eskaliert

Von Sigrid Brandstätter, 13. April 2017, 00:05 Uhr
FACC
(Archivbild) Bild: (Scharinger)

RIED/INNKREIS. Seit Wochen schwelt ein Konflikt um die richtige Bezahlung der Angestellten zwischen Gewerkschaft und Management des Flugzeugzulieferers FACC.

Um das Gehaltsystem von FACC gibt es einen Konflikt mit vielen Streitparteien: Die Gewerkschaft sagt, der Kollektivvertrag wird missachtet. Die Unternehmensleitung streitet das ab. Brisant ist, dass der Gewerkschaft ohne Unterstützung des Betriebsrats agiert.

Seit Wochen schwelt ein Konflikt um die richtige Bezahlung der Angestellten zwischen Gewerkschaft und dem Management des Innviertler Flugzeugzulieferers FACC. Ein Mitarbeiter ließ seinen Gehaltszettel bei der Gewerkschaft überprüfen und dabei zeigte sich, dass dieser trotz Überzahlung zu wenig verdiene. So sieht es die Gewerkschaft. Sie griff zu einem ungewöhnlichen Mittel und informiert in diesen Tagen in einem Brief die rund 900 Angestellten.

Bemerkenswert ist, dass dieser Schritt ohne Zutun bzw. Unterstützung des Angestellten-Betriebsrates zustande gekommen ist. Der Angestellten-Betriebsrat hat nämlich mit dem Management eine Betriebsvereinbarung geschlossen, die die bisherige Vorgehensweise untermauert. Für den Geschäftsführer der GPA djp in Oberösterreich, Andreas Stangl, ist diese Vereinbarung "rechtsunwirksam" weil sie den Kollektivvertrag widerspreche.

Worum geht es bei dem Konflikt: FACC zahlt nach Firmendarstellung "hoch" über dem im Kollektivvertrag vereinbarten Mindestgehalt. Die im Kollektivvertrag vorgesehenen Biennalsprünge werden aber nicht berücksichtigt. Bei den Biennalsprüngen handelt es sich um festgeschriebene Gehaltserhöhungen alle zwei Jahre.

FACC-Vorstandschef Robert Machtlinger hat sich im März in einem Brief an die Belegschaft gewandt. Darin schreibt er, man habe das Entlohnungssystem überprüft. Es sei erstens kollektivvertragskonform und zweitens "steigen unterm Strich alle Beteiligten mit dem bewährten Entlohnungssystem besser aus, als die bei der Handhabung eines ausschließlichen Bienniensystems der Fall wäre".

Dem widersprechen Arbeiterkammer und die Gewerkschaft der Privatangestellten in dem Schreiben vehement: "Einen Biennalsprung müssen Sie auch dann bekommen, wenn ihr Gehalt über dem Kollektivvertrag liegt." Weiter heißt es in dem Brief, der spätestens heute, Donnerstag, bei allen Adressaten sein müsste: "Wir gehen davon aus, dass das gravierende finanzielle Nachteile für die Betroffenen hat, nicht nur in der Vergangenheit, sondern auch für die künftige Gehaltsentwicklung, in der Sozialversicherung und bei Pensionen. Unterschrieben haben den Brief, der an mehr als 900 Angestellte geht, der Präsident der Arbeiterkammer Oberösterreich, Johann Kalliauer und der Geschäftsführer der GPA djp in Oberösterreich, Andreas Stangl. Die rund 2000 Arbeiter an den Innviertler Standorten sind von dem Konflikt nicht betroffen.

Einmalige Aktion

Stangl sagt, dass so ein Brief für der GPA in Oberösterreich einmalig sei. "So etwas brauchen wir sonst nicht." In dem Schreiben wird ein Fall vorgerechnet, der laut Stangl für FACC-Beschäftigte durchaus repräsentativ sei. Bei zehn Dienstjahren in der Verwendungsgruppe III könnte um rund 400 Euro im Monat brutto zu wenig bezahlt worden sein. In dieser Verwendungsgruppe liegt das Kollektivvertrag-Gehalt bei 2273 Euro.

Über eine mögliche Gesamtsumme, um die es gehen könnte, will Stangl nicht spekulieren. "Wir wissen ja nicht, wie viele von dieser falschen Auslegung des Kollektivvertrags betroffen sind." Eine Hochrechnung von 16 Millionen Euro will Stangl nicht kommentieren. Nur so viel: Dazu käme es nur, wenn alle Angestellten drei Jahre rückwirkend die Summe einforderten.

Für das Management trägt die Gewerkschaft von außen einen Konflikt ins Unternehmen, den es so nicht gibt. In einer Stellungnahme heißt es: Die genannten Behauptungen der Gewerkschaft sind falsch. "Wir haben ein Entlohnungssystem, das natürlich dem Kollektivvertrag entspricht!" Und verweist auf das Einvernehmen mit dem Betriebsrat, der alle betriebsübergreifenden Themen vollinhaltlich mittrage.

 

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