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Geld zurück: Erstes Urteil stärkt FACC

Von Sigrid Brandstätter, 15. April 2020, 00:04 Uhr
Geld zurück: Erstes Urteil stärkt FACC
FACC-Belegschaft an einer Fertigungsstraße, Management ringt um Millionen. Bild: facc

WIEN/RIED. In seinem Urteil schreibt das Landesgericht Wien von einer Gesetzeslücke.

Der Innviertler Flugzeugteile-Hersteller hat einen Etappensieg errungen. Wie berichtet, hat das Unternehmen die Rückgabe von 10,86 Millionen Euro, die seit dem Vorjahr auf Konten der Republik Österreich liegen, eingeklagt. Nun hat das Unternehmen in erster Instanz Recht bekommen.

Wie berichtet, liegt das Geld seit Sommer des Vorjahres auf Konten der Republik Österreich. Die Oberstaatsanwaltschaft hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) angewiesen, das Geld nicht auszubezahlen. Dagegen hat die FACC Einspruch eingelegt. Die Staatsanwaltschaft vertrat die Ansicht, dass die Ermittlungen weiterlaufen würden und damit die Zuordnung des Geldes beziehungsweise die Verschuldensfrage noch nicht geklärt sei. Damit sei es zu früh, etwaigen Geschädigten Geld zurückzuüberweisen.

Das Landesgericht Wien ist dem Einspruch der FACC gefolgt: Das Gericht vertritt die Ansicht, dass hier eine Gesetzeslücke klaffe. Prinzipiell heißt es in den Bestimmungen der Strafprozessordnung, dass Opfer einer strafbaren Handlung soweit wie möglich ihren Schaden ersetzt bekommen sollen – und das möglichst zeitnah. Das würde etwa bei einem Sparbuch gelten, dieses würde zurückgegeben.

Die WKStA argumentiert, dass das für unkörperliche Dinge wie elektronische Sparbücher und andere Bankguthaben nicht gelte. Dem folgt das Landesgericht nicht, es sieht eine "planwidrige Regelungslücke". Dies, weil die Strafprozessordnung keine Bestimmungen zur Ausfolgung anderer Vermögenswerte vorsieht.

Angesprochen auf dieses erste Urteil, heißt es bei der FACC, man begrüße die Entscheidung. "Sie spiegelt den Sachverhalt. Wir hoffen, dass eine finale Entscheidung getroffen wird und die uns zustehenden Gelder rasch ausbezahlt werden. Gerade in einer durch die Corona-Krise hervorgerufene angespannte wirtschaftliche Situation benötigen wir die uns zustehenden Gelder umso dringlicher."

Die WKStA, die in dem Fall auf Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien agiert, wird den Beschluss prüfen. In einem ähnlich gelagerten Fall ist das Verfahren in die nächste Instanz gegangen. Davon geht man auch bei FACC aus.

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Autorin
Sigrid Brandstätter
stellvertretende Leiterin Ressort Wirtschaft
Sigrid Brandstätter
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1  Kommentar
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barzahler (7.595 Kommentare)
am 15.04.2020 18:11

Da machen sich ein paar Paragraphenheinis wichtig weil, sie unter dem Glassturz sind. Unglaublich, so einen Wirtschaftsbetrieb zu schikanieren.

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