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Flug annulliert: "Nur nicht abwimmeln lassen"

27.Juni 2020

Nicht nur bei der Konsumentenberatung laufen seit Beginn der Corona-Zeit die Telefone heiß, wenn es um die Streichung von Flügen geht und die Anbieter nur Gutscheine oder Umbuchungen anbieten.

Auch der Linzer Anwalt Peter Burgstaller war zuletzt mit einem derartigen Fall beschäftigt – er setzte sich gegen die Fluglinie Laudamotion durch. Eine fünfköpfige Familie bekommt damit 1600 Euro zurück. Burgstallers Rat: "Die Verbraucher sind aus meiner Sicht angehalten, sich von dem Gutschriften-Wirrwarr nicht abwimmeln zu lassen." Letztendlich erhielt er Recht, weil – wie auch Ulli Weiß vom Konsumentenschutz der AKOÖ betont – Reisende laut Gesetzeslage den Anspruch haben, ihr Geld zurück zu erhalten. Weiß empfiehlt geschädigten Fluggästen, nach einer Fristsetzung von sechs Wochen über das Fluggastrechteportal TicketRefund eine Preisrückerstattung zu fordern. Die AKOÖ übernimmt die Kosten für Mitglieder.

Im konkreten Fall Burgstallers wurden Flüge nach Mallorca wegen des Virus gestrichen. Die Klienten wurden mit Gutscheinen vertröstet, es folgte ein Hürdenlauf. "So war es äußert schwierig, mit dem Vertragspartner selbst in Kontakt zu treten, meist stand nur der Vermittler im Vordergrund", sagt Burgstaller. Und selbst bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) soll sich die Fluglinie die Tür offen gelassen haben: "Wer die AGB nicht liest, könnte in die Irre geführt werden. Auch hier ist von einem Gutschein die Rede – einer, der nur für ein paar Monate und auch nur für die Destination Mallorca gilt." Andere Fluglinien wie etwa die Lufthansa seien hier viel breiter aufgestellt. AK-Experten verlangen in diesem Zusammenhang übrigens, dass diese Gutscheine unbefristet gelten müssen.

Burgstaller brachte Klage beim Bezirksgericht Schwechat ein und gewann. Die Fluglinie verzichtete sogar auf Einspruch. Die 1600 Euro sind mittlerweile schon überwiesen. (viel/uru)

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