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FACC-Prozess legt massive Mängel in Buchhaltung frei

10. April 2019, 00:04 Uhr
FACC-Prozess legt massive Mängel in Buchhaltung frei
Richter empfahl den Beteiligten, eine Lösung zu finden, sonst gebe es eine Hopp-oder-dropp-Entscheidung. Bild: Scharinger

RIED IM INNKREIS. In der Buchhaltung des Flugzeugkomponentenherstellers herrschten früher offenbar Zustände, die nicht zu einem börsenotierten Konzern passen. Vor allem übliche Sicherrungsmechanismen haben nicht funktioniert.

Im Schadenersatzprozess gegen den früheren FACC-Chef Walter Stephan nach einem Millionenbetrug wurden gestern, Dienstag, Zeuginnen aus der Buchhaltung befragt. Sie dürften mit einer Vielzahl von Mails und Telefonaten zur Zahlung von 54 Millionen Euro verleitet worden sein. Die Täter hatten sich in E-Mails gegenüber der Buchhaltung als Firmenchef ausgegeben und die Überweisung von 54 Millionen Euro auf ausländische Konten veranlasst.

Jene Buchhalterin, die im Zuge des Betruges zu den Zahlungen verleitet worden war, schilderte, der betrügerische Angriff habe kurz vor Weihnachten 2015 begonnen. Demnach kam ein erstes E-Mail angeblich von einem Vorstand. Darin hieß es, es sei beabsichtigt, ein Unternehmen zu kaufen, dafür sei Geld an verschiedene Banken zu überweisen. Eine Rückfrage bei ihm solle nicht erfolgen, auch mit niemand anderem solle darüber gesprochen werden.

"Ungutes Gefühl gehabt"

Die Buchhalterin versicherte in ihrer Zeugenaussage, sie wisse, das sei schwer zu verstehen, doch "Firmenentscheidungen sind nicht immer schlüssig". Die Buchhalterin wurde mit an die 100 E-Mails bombardiert. Sie nannte es "Angriffswelle". Dann überwies sie allein und ohne Rückfrage. Sie habe angesichts der hohen Summen ein "ungutes Gefühl" gehabt.

Die Buchhalterin wurde zu den Abläufen bei Überweisungen befragt. Ihren Schilderungen zufolge konnten sie und zumindest eine weitere Kollegin ganz alleine elektronische Überweisungen durchführen. Die eigentlich erforderlichen zwei Zeichnungsberechtigten – ihr direkter Vorgesetzter und die Vorstände – mussten dazu so gut wie nie kontaktiert werden. Deren erforderliche Codes lagen in der Buchhaltung auf – wo, das war für die im dortigen Großraumbüro tätigen Mitarbeiter "kein Geheimnis".

Angesprochen auf das notwendige Vieraugenprinzip nickte die inzwischen Ex-Mitarbeiterin: "Weiß ich." Es habe die Anweisung gegeben, dass es gegenüber Außenstehenden – unter anderem den Prüfern des Jahresabschlusses – so kommuniziert werden sollte, es sei jedoch in der Praxis nicht gelebt worden.

Der Richter forderte die Parteien eindringlich auf, sich zusammenzusetzen und in diesem Fall eine gemeinsame Lösung in dem gesamten Konflikt, in dem noch weitere Gerichtsverfahren anhängig sind, zu finden. Ansonsten werde es von ihm aufgrund auf Basis der Beweiswürdigung zu einer Hopp-oder-dropp-Entscheidung kommen, die nicht befriedigend sein werde.

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14  Kommentare
14  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
lentio (2.769 Kommentare)
am 10.04.2019 08:44

Interessant ist auch, dass der Angeklagte nicht auf dem vorgesehen Platz sitzen muss (laut Foto)...

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spoe (13.470 Kommentare)
am 10.04.2019 09:46

Bei einem Zivilrechtsverfahren gibt es keinen Angeklagten, sondern nur eine beklagte Partei. Der Platz, den du meinst, ist für Zeugen vorgesehen.

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loewenfan (5.471 Kommentare)
am 10.04.2019 06:17

nur mit Schlampigkeit wird er die Firma nicht aufgebaut haben,
er hat sich eben auf sein Team verlassen, und die Organisation ist wie so oft mit dem Wachstum nicht ganz einher gegangen, was sicher nicht sein sollte.

haben immer alle Ihr Gehalt bekommen,
also kanns bis zu dem Zeitpunkt nicht so schlecht gewesen sein,
aber die Sache muss mit einem Urteil enden damit Ruhe wird das ist klar

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LASimon (11.144 Kommentare)
am 10.04.2019 09:51

Die Frage ist bloss: Vom Urteil welcher Instanz schreiben Sie? Da es um sehr viel geht, wird der Instanzenzug wohl von beiden Parteien ausgereizt werden, das Verfahren somit möglicherweise mehrere Jahre dauern. Daher ist es aus Gründen der Prozessökonomie keineswegs abwegig, wenn der Richter beiden Parteien einen Vergleich nahelegt.

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lentio (2.769 Kommentare)
am 10.04.2019 05:50

Die Eigentümer wären schlecht beraten, wenn sie den Vorschlag des Richtets annehmen. Die Schlampikeit des ehemaligen Vorstandschef Walter Stephan im Umgang mit Geld war einfach zu massiv...

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Void (488 Kommentare)
am 10.04.2019 08:30

Nur, dass Herr Stephan nicht zuständig war. Code 1 lag beim direkten Vorgesetzten der Buchhalterin und Code 2 bei der für die Buchhaltung zuständigen Vorständin.
Wenn jemand zur Rechenschaft gezogen werden soll, dann die beiden.

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spoe (13.470 Kommentare)
am 10.04.2019 08:40

Nur, wenn er davon nichts wusste oder wissen hätte müssen.

Sollte es so sein, dass diese grobe Abweichung von den vorgeschriebenen Prozessen bekannt gewesen ist, sind die Mitwisser natürlich auch in der Verantwortung.

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Void (488 Kommentare)
am 10.04.2019 08:47

Wenn er davon wusste, trägt er natürlich Mitschuld. Direkt verantwortlich waren aber die beiden anderen. Hier geht es wohl rein um eine Revancheaktion weil er parallel auf Wiedereinstellung klagt.

Bei all dem soll man nicht vergessen, dass es die FACC ohne Herrn Stephan nicht geben würde. Welche Firma steckt den Verlust von so viel Geld einfach so weg. Er muss all die Jahre mit seiner Art die Firma zu führen wohl auch etwas richtig gemacht haben!

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spoe (13.470 Kommentare)
am 10.04.2019 09:48

Die Vorgesetzen haben die sogenannte Prozessverantwortung, also über die Gestaltung und Einhaltung der Arbeitsprozesse. Wenn dagegen absichtlich bzw. fahrlässig verstoßen wurde, ist der Vorgesetzte in der Haftung, die Mitarbeiter handeln dann im Auftrag.

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LASimon (11.144 Kommentare)
am 10.04.2019 09:57

Die vorgesetzten Stellen mussten von diesen Abweichungen gewusst haben. Die Codes werden nämlich den jeweiligen Zeichnungsberechtigten persönlich zugestellt. Sie müssen also in ihrem Auftrag & mit ihrem Wissen an die Buchhaltung abgegeben worden sein. Der Grund dafür ist "einfach": Überweisungen zu unterschreiben (auch in elektroniscer Form) ist "lästig"; schliesslich sollte man ja auch kontrollieren, was man unterschreibt.
Diese Vorgangsweise ist nicht exklusiv von FACC praktiziert worden.

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Maxl1166 (288 Kommentare)
am 10.04.2019 00:18

"Richter empfahl den Beteiligten, eine Lösung zu finden, sonst gebe es eine Hopp-oder-dropp-Entscheidung."

Was ist das für ein Richter?
Kann er kein qualifiziertes Urteil schreiben oder will er seine "freie Arbeitszeit" nicht zu intensiv beansprucht wissen?

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amha (11.322 Kommentare)
am 10.04.2019 06:20

Herr Rat will - wie so viele seiner Kollegen - einen Vergleich! Damit riskiert er keinen Einspruch, und steht als toller Richter da.

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Gruenergutmensch (1.477 Kommentare)
am 10.04.2019 10:19

Richtig richterschwach! Wenn der seinen Code der Sekretärin gibt ist ohnehin alles klar!

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max1 (11.582 Kommentare)
am 10.04.2019 09:10

Wäre eine grundvernünftige Lösung wobei allerdings eine Schadensgutmachung beinhaltet sein sollte.

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