FACC-Prozess: "Betrugsmasche war mir nicht bekannt"
RIED IM INNKREIS. Nach dem Verschwinden von 54 Millionen Euro wurde Ex-Chef gestern über Kontrollsystem befragt.
In der Fortsetzung des Schadenersatz-Prozesses gegen den früheren Vorstandschef Walter Stephan nach dem Millionenbetrug beim börsenotierten Innviertler Flugzeugkomponentenhersteller FACC ist gestern das damalige Kontrollsystem des Unternehmens erörtert worden.
Neben anderen Beschäftigten des Unternehmens wird Stephan vorgeworfen, kein ausreichendes Kontrollsystem geschaffen zu haben. Das wies der Beklagte gestern bei seiner Einvernahme zurück. Ihm sei die angewendete Betrugsmasche bis zur Tat unbekannt gewesen. Die IT der Firma sei hochgerüstet gewesen, da auch sensible Daten von Kunden und Lieferanten auf den Servern gelagert waren. Die Datensicherheit gegen interne und externe Angriffe habe diesen nachgewiesen werden müssen. Vergleiche mit Konkurrenzfirmen hätten FACC gezeigt, dass man auf ähnlich hohem Niveau gewesen sei.
Bei Zahlungen habe es ein Vier-Augen-Prinzip gegeben, das sei von den Banken gefordert worden, sagte der Ex-Vorstand gestern. Jedes Formular für eine Investition ab 1500 Euro sei von zwei Vorständen abzuzeichnen gewesen. Er habe seit 1991 keine Alleinzeichnungsberechtigung gehabt.
Der nach der Affäre bestellte neue Finanzvorstand bestätigte, dass rund 10,8 Millionen Euro, die an chinesische Banken überwiesen wurden, geortet und "eingefroren" worden seien, bevor sie den Betrügern in die Hände fielen. Er sei zuversichtlich, dass sie zurückfließen. Dazu gebe es Bemühungen auf Staatsebene.
FACC, mehrheitlich in chinesischer Hand, war 2015 Opfer eines Fake President Fraud (Geschäftsführer-Trickbetrug) geworden. Die Täter hatten sich in E-Mails gegenüber der Buchhaltung als Firmenchefs ausgegeben und die Überweisung von 54 Millionen Euro veranlasst. Nach dem Auffliegen des Betrugs wurden die Finanzchefin und der Firmenchef gefeuert. FACC will nun zehn Millionen Euro von den Beklagten zurück.
Für heute ist geplant, Personen aus der damaligen Buchhaltung einzuvernehmen, darunter jene Mitarbeiterin, die die verhängnisvolle Zahlung durchgeführt hat.
Das sich eine professionelle Buchchaltung dermaßen ausnehmen läßt, hat es wohl noch nie gegeben. Der Verantwortliche muss jetzt Verantwortung übernehmen und die Eigentümer sind nicht amüsiert. Soweit, so normal...