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"Eine Liftkarte ist keine Rundumversicherung"

14.Februar 2020

Mehr als 30.000 Wintersportunfälle passieren jedes Jahr in Österreich, der Großteil davon auf der Skipiste. Wer nicht ausreichend versichert ist, zahlt in den meisten Fällen drauf. Generell gelte, das Sporteln im Schnee nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, sagt Ulrike Weiß, Leiterin des Konsumentenschutzes der Arbeiterkammer Oberösterreich. "Nur weil man eine Liftkarte besitzt, ist das noch keine Rundumversicherung."

>> Bergungskosten: "Manche Skifahrer sind überrascht, wenn sie die Rechnung für Bergungskosten mit dem Hubschrauber erhalten", sagt Weiß. Die Mitgliedschaft bei Alpenverein, Naturfreunden oder Skiverband bietet Kostenschutz. Auch eine private Unfallversicherung springt ein – wenn Bergungskosten darin ausreichend versichert sind.

>> Bei eigenem Unfall: Skiunfälle sind Freizeitunfälle. Wer sich vor den finanziellen Folgen einer bleibenden Invalidität schützen will, benötigt eine private Unfallversicherung. Damit seien Betroffene im Extremfall abgesichert, sagt Weiß. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt Unfälle im privaten Bereich nicht.

>> Bei Selbstverschulden: Wer jemanden auf der Piste verletzt, sollte rasch handeln. "Stehen bleiben, Hilfe holen und Daten austauschen", rät die Konsumentenschützerin. Wer am Unfall schuld ist, ist zu Schadenersatz verpflichtet. Daher sei Skifahrern und Snowboardern eine private Haftpflichtversicherung unbedingt anzuraten, sagt Weiß. Diese ist normalerweise in einer Haushaltsversicherung enthalten. Die Forderungen können bei Unfällen existenzbedrohende Ausmaße erreichen, zum Beispiel durch Schmerzengeld, Behandlungskosten und Verdienstentgang.

>> Bei Fremdverschulden: Wer auf der Piste verletzt wird, sollte Beweise sichern, um Ansprüche geltend zu machen. Dabei hilft eine private Rechtsschutzversicherung. Name, Adresse, Telefonnummer des Unfallgegners sind nötig, Fotos und Videoaufnahmen hilfreich.

>> Alkohol: Nicht immer erstatten Versicherungen die Kosten. Wer alkoholisiert Ski fährt, riskiert, dass die Versicherung abspringt. Gleiches gelte für grobe Fahrlässigkeit, etwa das Fahren auf ungesicherten Pisten, sagt Weiß. Auch bei Wettbewerben auf der Piste sei es möglich, dass die Versicherung keinen Ersatz leiste. "Wichtig ist, über Bedingungen und Polizzen Bescheid zu wissen", sagt Weiß.

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19. April 2024