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Bank Austria fordert Aufsichtsratsposten in der Oberbank

09.Juni 2021

Die Streitparteien Oberbank und Bank Austria erhielten jüngst Post vom Obersten Gerichtshof (OGH). Interessant ist, dass beide Seiten mit dem Spruch zufrieden sind – obwohl der OGH eine außerordentliche Revision der Oberbank abgelehnt hat.

Das geht so: Die Juristen, die für die Oberbank tätig sind, haben dieses Rechtsmittel quasi nur aus Vorsichtsgründen eingelegt. Dass dieses jetzt abgewiesen wurde, hat aus Sicht der Linzer Bank inzwischen keine Relevanz mehr.

Denn inzwischen wurden auf einer anderen Ebene Fakten geschaffen, mit der die Oberbank viel mehr Freude hat. Die Finanzmarktaufsicht hat in einem Brief klargestellt, dass – solange die Oberbank und die UniCredit-Tochter eine Auseinandersetzung führen – kein Organ der Bank Austria in den Aufsichtsrat der Oberbank einziehen sollte. Dies bedeutete für den Betroffenen einen unauflöslichen Interessenkonflikt: In seinem Brotberuf ist derjenige seinem Arbeitgeber verpflichtet. In seiner Funktion als Kontrolleur der Oberbank müsste er die Interessen dieser vertreten.

Wie ausführlich berichtet, will die UniCredit-Tochter ihr Kontrollrecht in der 3-Banken-Gruppe gemäß den ihr entsprechenden Anteilen ausüben. Die 3 Banken sind die Oberbank, die Bank für Kärnten und Steiermark (BKS) sowie die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV). Sie sind per Syndikatsvertrag miteinander verbunden, sodass die Bank Austria – obwohl größter Einzelaktionär – in den Regionalbanken nicht mitreden kann. Für Oberbank-Generaldirektor Franz Gasselsberger sind die Attacken der Bank Austria ein Anschlag auf die Unabhängigkeit seines Hauses. Die Bank Austria hat gut 27 Prozent der Oberbank-Anteile und will im Kontrollgremium vertreten sein. Nach mehreren Verkleinerungsschritten gibt es zehn Kapitalvertreter im Aufsichtsrat.

Für die Oberbank ist die Bank Austria mit dem pensionierten Uniqa-Manager Hannes Bogner vertreten, das sieht die Bank Austria nicht so. Aus Sicht der Oberbank ist damit das von der Bank Austria eingeforderte Vertretungsrecht erfüllt. Alle großen Aktionäre seien mit einem Sitz vertreten.

Die Bank Austria zitiert im Zusammenhang mit dem aktuellen Spruch des OGH nun das Urteil des Oberlandesgerichts Linz – gegen das die Oberbank die außerordentliche Revision versucht hatte. Darin ist davon die Rede, dass sich die Bank durch das Beschneiden von Minderheitenrechten offenbar eine unliebsame Kontrollmöglichkeit ersparen wollte. Die Bank Austria fordert, "unverzüglich einen rechtskonformen Zustand wiederherzustellen".

Weitere Klagen sind anhängig, Fortsetzung also gesichert. (sib)

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