"Arbeitgeber dürfen Gesundheitsdaten weder abfragen noch speichern"
LINZ. Um 3G am Arbeitsplatz einzuführen, sind laut Experten klare gesetzliche Vorgaben nötig.
Geimpft, getestet oder genesen? Bundesregierung und Sozialpartner sind sich grundsätzlich einig, dass die 3-G-Pflicht auch in der Arbeitswelt eingeführt werden soll. Das Gesundheitsministerium arbeitet an einer Verordnung. Diese Woche wurde zudem eine OGH-Entscheidung veröffentlicht, in der die Kündigung eines Altenpflegers, der regelmäßiges Testen abgelehnt hatte, für rechtens erklärt wurde.