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"Arbeitgeber dürfen Gesundheitsdaten weder abfragen noch speichern"

01. Oktober 2021 00:05 Uhr
"Arbeitgeber dürfen Gesundheitsdaten weder abfragen noch speichern"
Laut Generalkollektivvertrag können Mitarbeiter der Maskenpflicht entgehen, wenn sie stattdessen einen 3-G-Nachweis erbringen. Bild: VOLKER WEIHBOLD

LINZ. Um 3G am Arbeitsplatz einzuführen, sind laut Experten klare gesetzliche Vorgaben nötig.

Geimpft, getestet oder genesen? Bundesregierung und Sozialpartner sind sich grundsätzlich einig, dass die 3-G-Pflicht auch in der Arbeitswelt eingeführt werden soll. Das Gesundheitsministerium arbeitet an einer Verordnung. Diese Woche wurde zudem eine OGH-Entscheidung veröffentlicht, in der die Kündigung eines Altenpflegers, der regelmäßiges Testen abgelehnt hatte, für rechtens erklärt wurde.