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Wenn der Fiskus den Verlust besteuert

Von Dietmar Mascher, 24. Juli 2012, 00:04 Uhr
Wenn der Fiskus den Verlust besteuert
Das Sparschwein bietet noch weniger Ertrag als das Sparbuch. Der Unterschied ist nach Abzug der KESt aber nicht mehr so groß. Bild: Colourbox

LINZ. OÖNachrichten-Leser Maximilian G. ist verärgert: „Auf dem Sparbuch bekomme ich kaum noch Zinsen. Und selbst diese werden noch mit 25 Prozent besteuert.“

Tatsächlich liegen die Sparzinsen bei Österreichs Banken deutlich unter der Inflationsrate. Das Eckzins-Sparbuch mit der höchsten Rendite brachte vor wenigen Tagen laut OÖN-Geldbarometer 1,65 Prozent Zinsen. Die Inflationsrate liegt derzeit bei mehr als zwei Prozent. Das heißt, dass das Geld auf dem Sparbuch weniger wert wird. Und dieser Verlust wird auch noch besteuert.

„Es stimmt, dass der Fiskus in Wahrheit keinen Ertrag mit der Kapitalertragsteuer (KESt) besteuert. Er vergrößert den tatsächlichen Verlust“, sagt Steuerexperte Gernot Aigner von der Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsfirma KPMG in Linz.

Dass sich der Fiskus um die Inflation nur wenig Gedanken macht, habe in Österreich Tradition. „Beschwerden dagegen, die an den Verfassungsgerichtshof gerichtet waren, blieben allesamt erfolglos“, sagt Ernst Marschner, Steuerexperte von Ernst & Young. Sinngemäß wurde den Beschwerdeführern der Weg zum Salzamt angeraten.

Deutschland hält es da ein wenig anders. Vor allem Sparer mit weniger Geld können wenigstens die geringen Zinsen auf das Wenige steuerfrei kassieren. Gemäß deutschem Einkommensteuergesetz können die Sparer 801 Euro pro Jahr (bei Ehepaaren 1602 Euro) von ihrem Kapitalertrag abziehen. Der Rest wird dann besteuert. „In Deutschland hat eine solche Regelung Tradition“, sagt Aigner. Auch weil es Bürokratie erspart.

In Österreich gebe es grundsätzlich auch eine Regel, dass neben dem Einkommen 730 Euro steuerfrei jährlich verdient werden dürfen. Allerdings sind Einkommen aus Kapitaleinkünften explizit ausgenommen. „Wenn man an den Bund einen Wunsch richten könnte, wäre eine Gleichstellung mit anderen Einkünften sicher dabei“, sagt Aigner.

„Ohnehin niedriger Steuersatz“

Allerdings verweist der Bund bei solchen Diskussionen stets darauf, dass die KESt mit 25 Prozent ohnehin niedrig sei und dieser begünstigte Steuersatz keine weiteren Begünstigungen zulasse.

Eine Möglichkeit, weniger als 25 Prozent KESt zu bezahlen, gibt es dennoch. Das funktioniert, wenn man die Kapitaleinkünfte gemeinsam mit anderen Einkünften steuerlich veranlagt. „Theoretisch kann man hier zu einem niedrigeren Steuersatz kommen, vor allem bei Mindestpensionisten könnte das zutreffen“, sagt Marschner. Allerdings müsse man hier sehr genau rechnen, um nicht letztlich über eine höhere Progressionsstufe mehr als 25 Prozent an Steuern zu bezahlen.

Kest und KEST-Sparen

25 Prozent beträgt der Pauschalsatz an Kapitalertragsteuer(KESt), die der Staat über die Banken kassiert.
2,7 Milliarden Euro nahm der Bund ungefähr im Vorjahr an KESt ein.
Weniger KESt als 25 Prozent zahlt man, wenn man sonst nur geringe Einkünfte hat. Dann empfiehlt es sich, seine gesamten Einkünfte zu addieren und berechnen zu lassen, ob das nicht weniger Gesamtsteuer ergibt. Mindestpensionisten und Leute, die keine Lohnsteuer zahlen, sollten dies in Erwägung ziehen.

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45  Kommentare
45  Kommentare
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( Kommentare)
am 24.07.2012 16:22

Milliarden liegen auf Sparbüchern, nicht wenige davon der Steuer seit Jahren entzogen und da ist es nur gut und billig, dass man dafür keine Zinsen erhält oder nur sehr geringe .

Nur so wird sich mancher Hasenfuss von einem Teil seines Geldvermögens trennen und es dem Konsum zukommen lassen .......... die "Gscheiten" haben ohnehin immer schon Möglichkeiten gehabt, das Geld steuerschonend zu vermehren.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 24.07.2012 14:01

liegen viele millionen euro am amt die von den steuerzahler NICHT angefordert bzw. abgeholt werden ...

haspe 1 :
viele leute kennen sich bei der steuererklärung nicht aus und verzichten somit vollkommen auf guthaben ... ich kann mich errinnern dass mein versicherungsberater mir jährlich diese (kostenlos ) gemacht hatte bevor ich einen steuerberater als selbstständiger gewerbetreibender bedürfte da das steuergesetz sich dauernd ändert ...
und wer letzte woche die ORF sendung ECO gesehen hat weiss da ein sparbuch nur ein defizit ausweist aber dafür eine gute refinanzierung für banken darstellt ...

LEUTE NOCHMALS ...KAUFT EUCH AKTIEN AUF LÄNGERE SICHT !!!

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oeggoe (17.926 Kommentare)
am 24.07.2012 17:07

Sind hoch spekulativ!!
Und zuweilen dem Insiderhandel hilflos ausgeliefert.
Und überdies verdienen die banken mit AGA und Depotgebühren noch mehr geld ois midm Biachl!!

I hob mit meim Geld folg. gemacht:

-A paar Philharmoniker
-Heizöltank angefüllt
-An Oldtimer angeschafft, den I mir selber herricht
-A paar Fenster getauscht, damit das ÖL länger hält

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( Kommentare)
am 24.07.2012 13:56

So Blöd sein und sein Erspartes auf ein Sparbuch legen wo die Inflation alles weg frisst und die Gefahr des Euro Chrashes besteht und die Einlagensicherung max.10% abdecken kann und dann noch über seine eigene Blödheit raunzen........

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( Kommentare)
am 24.07.2012 12:54

ihr tut mir ja sooo leid !

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haspe1 (23.645 Kommentare)
am 24.07.2012 12:03

Wenn Herr Mascher hier zu recht beklagt, dass unser Spargroschen real schrumpft, weil die Inflation die Zinsen überwiegt, und deshalb die KEST (reale) Verluste besteuert, so will er uns damit sicher "durch die Blume" sagen, dass er Steuern auf Kapital-Zuwächse, also auf einen Leistungsträger, der mehr oder weniger fleissig arbeitet, nämlich unser Geld, nicht schätzt!

Kapitalzuwachsbesteuerung ist so wie Einkommensbesteuerung schlecht, weil es die fleissigen Leistungsträger (uns selbst oder unseren Spargroschen) trifft.

Und als alter Klassenkämpfer und Umverteiler, der er als Nachrichten-Wirtschaftsredakteur ja sicher ist grinsen, werden dem Redakteur insgeheim sicher richtige Kapitalsteuern (anstatt von Kapital-Zuwachssteuern) lieber sein.

Also: Weg mit der Zuwachssteuer, her mit der Vermögenssteuer!

Sehr gut, gefällt mir. Wie es mit Erben und Schenken ist, ist mir nicht klar, da fließt ja auch etwas zu, aber praktischerweise, ohne dass man dafür einen Finger rühren muss.

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tradiwaberl (15.940 Kommentare)
am 24.07.2012 11:21

in dem selbst auf Steuern noch Mwst. zu zahlen ist, ist eben alles möglich.
Mit ein Grund, warum sich der Staat bei der Benzinpreisabzocke nicht wirklich einmischt.

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2good4U (19.467 Kommentare)
am 24.07.2012 10:40

der Inflationsrate von Staatsseite schon seit Jahren.
Dies trifft einen in anderen Bereichen noch härter als bei den Bankzinsen.
So müssten z.B. die steuerlichen Freibeträge bei Einkommenssteuern oder anderen Richtwerten die über einen Absolutbetrag funktionieren jährlich um die Inflationsrate angepasst werden.
Das Ignorieren der Inflation ist auch maßgeblich daran schuld, dass bereits niedrige Einkommen hoch besteuert werden, da sich der Absolutbetrag der verdient wird zwar jährlich erhöht, die Kaufkraft aber nicht! Somit schrumpft die kaufkraft des Freibetragens kontinuierlich!

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jago (57.723 Kommentare)
am 24.07.2012 12:55

Delegierten wären, dann würden sich Ihre Wünsche sozusagen (neudeutsch "quasi") automatisch erfüllen. Aber wir wählen seit Jahrzehnten den Wattebausch: die Nichtgewählten bestimmen die Gesetze und die Gewählten nicken dazu.

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Markus_aus_Linz (186 Kommentare)
am 24.07.2012 10:22

Wenn man eine größere Investition plant, dann ist trotz Inflationsverlust und Kapitalertragssteuer Erspartes sinnvoll, anstatt die gesamte Anschaffung mittels Kredit zu finanzieren.
Und auch für mittlere, unerwartete Ausgaben sollte man gerüstet sein, da sonst rasch das Konto aus den Fugen gerät und man dann durch die hohen Zinsen wirklich draufzahlt.
Die wesentlich schwierigere Frage ist, wie und ob man fürs Alter vorsorgen soll. Aber auch hier gilt zumindest. Wer ohne Schulden in Pension geht, ist schon im Vorteil.
Und wenn jemand denkt, er weiß nicht wohin mit dem vielen Geld, bleibt immer noch die Möglichkeit es sinnvoll zu spenden.

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2good4U (19.467 Kommentare)
am 24.07.2012 10:42

Inflation und KeSt geringer ist als die Kosten die bei einem Kredit entstehen ist es keine gute Lösung!

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pepone (60.622 Kommentare)
am 24.07.2012 14:05

du hast recht ... kreditfrei in pension und noch besser ist :

mietfrei in pension ... zwinkern

das ist vielen menschen nicht bekannt dass die miete in der pension eine grosse belastung werden " kann " traurig

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jamei (25.557 Kommentare)
am 24.07.2012 16:13

dann wird wieder auf Eigenheimbesitzer geschimpft noch dazu wo es HEUTE bestimmt wieder 28 Grad im 5. Stock hat.. zwinkern
..da sind doch Schulden und Ratenvereinbarungen besser als jedes Sparbuch...

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( Kommentare)
am 24.07.2012 20:40

1.in Ausgaben- Einnahmensystematik=Cash-Flow-Rechnung denken UND

2.es gibt jene, die in doppelter Buchhaltung, somit in Vermögens- und Erfolgsrechnung denken (die selbstverständlich die Cash-Rechnung immer im Hinterkopf oder als Nebenrechnung im Auge behalten müssen, versteht sich)...

Und solche obige Aussagen, sind der ersten Kategorie zuzordnen: Leute, die keine Ausbildung diesbezüglich haben UND/ODER in einem Umfeld aufgewachsen sind, wo das Credo herrschte, "was I im Geldbörsl habe, ghert mir"...das jetzt gehört mir, morgen ist ein neuer Tag

Sparen für Anschaffungen etc (Reserven anlegen für Ungewisses) ist eine Sicherungsfunktion, die die Eingefleischten der Zweiten Kategorie mit Rahmenbeanspruchung oder -überziehung bewerkstelligen...Laissez-Faire-Stil, der fachlich UNWÜRDIG ist zu diskutieren, weil jedes ZIEL und Professionalität fehlt (und damit klassisches Publikum für Impuls- und Fehlkäufe)- so wem nie WIRTSCHAFTEN lassen - möglichst keine Haftverhältnisse eingehen

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( Kommentare)
am 24.07.2012 20:50

jedes Thema in sich unsachgerecht vermischt, zusätzlich von jeder Warte, dann soll man meinen:

Widmen Sie sich einem anderen Feld, Finanzen und Hard Facts sind nicht die Ihren.

TROTZDEM: Gratulation, dass hierauf eingestiegen wird.

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haspe1 (23.645 Kommentare)
am 24.07.2012 09:46

möglich, sich die KEST zurückzuholen, wenn man wenig/kein Einkommen hat, z.B. für Kinder, jedoch werden da auch die Absetzbeträge abgezogen, das ist ein Nachteil. Zumindest ging das 2011 noch. Und zwar, wie eh im Bericht geschildert, indem man die Einkommenssteuer wählt. Also ist es NICHT richtig, dass da KEST-Zahlungen ausgenommen sind, wenn ich den Artikel hier richtig interpretiere:
http://www.finanz-journal.at/kest-rueckerstattung/

Da ist auch ein Beispiel durchgerechnet.

Somit sollte es nicht nur für Mindest-Pensionisten interessant sein, sich die Kest per Einkommenssteuer-Erklärung zurückzuholen, sondern für alle, die wenig verdienen, z.B. für Kinder, Schüler, Studenten. Sie alle kommen sicher nicht über die 25%-Tarifsteuer, wenn sie sonst wenig/kein Einkommen haben.

Im Sinne dieser Wenigverdiener wäre es fein, den Sachverhalt nochmals klar und deutlich zu bringen. Die KEST kann per Einkommensteuerbescheid zurückgeholt werden!

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haspe1 (23.645 Kommentare)
am 24.07.2012 09:51

Besteuerung. Und hier sind die nötigen Formulare (hoffe, das ist noch aktuell):

Die KESt Rückerstattung kann über die Formulare E1 und E3 durchgeführt werden. Die Links für den Download der Formulare beim Finanzamt gibt es hier:

■E1: https://www.bmf.gv.at/Service/Anwend/FormDB/_start.asp?s=E%201
■E3: https://www.bmf.gv.at/Service/Anwend/FormDB/_start.asp?s=E%203

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2good4U (19.467 Kommentare)
am 24.07.2012 10:44

für die paar Euronen KeSt sehr hoch ist!

Ideal ist natürlich, wenn man gar kein EInkommen hat und monatlich um die 1000€ Zinsen bekommt. Da sind dann nicht viel Steuern zu bezahlen.

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haspe1 (23.645 Kommentare)
am 24.07.2012 11:55

recht, wenn ein Schüler 3000 Euro am Sparbuch zu 1,5% liegen hat, dann macht die KEST 11,25 Euro aus, die er sich zurückholen kann. Dafür wird er vielleicht die Stunde opfern, die das Ausfüllen und Abgeben des Formulares dauert. Mehr bekommt er leider nicht.

Wenn die Zinsen 5x so hoch sind, füllt man die Formulare lieber aus...

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oeggoe (17.926 Kommentare)
am 24.07.2012 17:09

11,25 Stundenlohn, und das netto!!!

I täts machen, weil vielleicht kriegt er Das nie wieder!!!

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haspe1 (23.645 Kommentare)
am 24.07.2012 09:37

"In Österreich gebe es grundsätzlich auch eine Regel, dass neben dem Einkommen 730 Euro steuerfrei jährlich verdient werden dürfen. Allerdings sind Einkommen aus Kapitaleinkünften explizit ausgenommen."

Ich weiss genau, dass es früher ging, sich die KEST per Steuerausgleich zurück zu holen, wenn man wenig/nichts verdient hat. Darauf hat mich in den 80-ern ein Freund aufmerksam gemacht, dessen Mama beim Steuerberater gearbeitet hat. Der Freund hat sich die Kest regelmäßig zurückgeholt, weil er als Schüler bzw. Student wenig/kein Einkommen hatte.

Wenn Sie recht haben (und Aigner kennt sich sicher aus), dann wurden die KEST-Abgaben irgendwann ausgenommen, was ich als Zumutung empfinde. Aber vielleicht haben viele getrickst und so getan, als gehörte ihr Sparbuch in Wirklichkeit ihren Kindern, die kein Einkommen haben...

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jago (57.723 Kommentare)
am 24.07.2012 09:29

mehr zu Sagen traurig
Durchnicker voller abgestellter Beamter. Die meisten Minister übrigens auch nicht.

Die Nichtgewählten regieren uns.

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haspe1 (23.645 Kommentare)
am 24.07.2012 09:48

Bist Du seine Reinkarnation? Und wenn ja, weshalb?

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jago (57.723 Kommentare)
am 24.07.2012 10:02

einfach nur umgetauft grinsen
Meine Wiesen sind steinreich, bevors wieder Missverständnisse gibt.

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Trefflinger (286 Kommentare)
am 24.07.2012 08:29

Die kleinen Sparer haben keine gutbezahlte Lobby weshalb sogar die kleinen Sparguthaben der Kinder besteuert werden! Eine schande in einem Sozialdemokratisch geführten Land. Die Reichen freuen sich aber über die läppischen 25%. Das nennt man soziale Gerechtigkeit!

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jago (57.723 Kommentare)
am 24.07.2012 09:12

Diese 25% sind schon eine riesige Errungenschaft gegen die Verbrecher, die ihre Zinserträge gesetzeswidrig nicht in der Einkommensteuererklärung angeführt haben.

Dem geldgierigen Staat ist es dabei einerlei, dass er verallgemeinernd und gerecht wie immer auch die Kinder trifft, die keinen Jahresausgleich durchziehen können.

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jamei (25.557 Kommentare)
am 24.07.2012 10:21

Politiker seinerzeit die Kest nennen, ich glaube kaum das ich mich Irre. Habe noch den Text in den Ohren - dem kleinen Mutterl sein Sparbuch wird NICHT angegriffen - nein nein es soll
die "REICHEN" treffen - und jetzt geistert wieder einmal die
"Reichensteuer" durch Gehirne und Medien...
..alles schon da gewesen...
mfg

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gegenstrom (16.154 Kommentare)
am 24.07.2012 06:28

....dass im Neoliberalismus die Reichen reicher und die Armen mehr werden.
Hauptsache die Investoren können ihr Geld arbeiten lassen ohne sich schmutzige Hände zu holen, denn angeblich regelt sich der Markt ja von selbst.

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hw007 (800 Kommentare)
am 24.07.2012 06:42

Österreich ist sehr sozial geführt!
Sie sollten besser aufpassen was da manche Politiker reden und was sie dann tun.

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gegenstrom (16.154 Kommentare)
am 24.07.2012 07:03

Ja Österreich ist wirklich sehr sozial geführt, da wird jede Vermögensbesteuerung verhindert und nicht einmal die Steuerhinterzieher verfolgt man, das Geld holt man sich eben von den kleinen Sparern - das ist echt sozial!

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jago (57.723 Kommentare)
am 24.07.2012 09:16

mit der vollen Härte des Gesetzes, wenn man ihrer habhaft wird.

Jede Indiskretion ist den Behörden recht dafür und ist sie noch so teuer und personalintensiv.

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gegenstrom (16.154 Kommentare)
am 24.07.2012 09:51

...damit endlich die Steuerbetrüger ruhig schlafen können!

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jago (57.723 Kommentare)
am 24.07.2012 10:10

Verständnisproblem.

Soviel ich weiß, zahlen die Schweizer Banken so gut wie keine Zinsen für Guthaben. WAS sollen also davon (von KEINEN Zinsen) für Steuern gezahlt werden?

Das Abkommen führt dazu, dass das Sparvermögen langsam schmilzt zugunsten des Staatshaushalts, der kein Haushalt ist. Ein Haushalt würde bedeuten, dass das Haus erhalten bleibt - davon ist weit und breit keine Rede.

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gegenstrom (16.154 Kommentare)
am 24.07.2012 10:49

http://www.youtube.com/watch?feature=endscreen&NR=1&v=Xfhlc581Z9Q

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Charlie-Brown (119 Kommentare)
am 24.07.2012 09:56

Wer kauft denn die Steuer CD`S
Österreich oder Deutschland ?

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pepone (60.622 Kommentare)
am 24.07.2012 13:47

die steuer cd's kaufen die deitschen und die ösi kriagn de namen a geliefert ... so hat es sogar letzhin a beamte gsogt ...

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jago (57.723 Kommentare)
am 24.07.2012 09:34

Buchstabenketten - - - zwinkern

Wo immer darüber an Stammtischen gesprochen wird, können die Leit den Unterschied zwischen Vermögen und Einkommen nicht erklären. Den Vermögenszuwachs schon gar nicht.

Die rote Linie ist der gelbe Neid und sonst nix.

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gegenstrom (16.154 Kommentare)
am 24.07.2012 09:46

...wo die Leut den Unterschied zwischen Einkommen und Vermögen nicht kennen! Bist bei einem Parteistammtisch?

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jago (57.723 Kommentare)
am 24.07.2012 09:06

In Österreich bedeutet es nur "deppert" gegen alle Anständigkeit.

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jago (57.723 Kommentare)
am 24.07.2012 09:21

längst ausgeschaltet.

Eine Regelung braucht eine Rückkopplung aber es gibt so gut wie kein feedback von den Verbrauchern zu den Kaufhäusern und schon gar nicht zu den Erzeugern.

Die Verbraucher werden wie eine Schafherde gehalten.

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( Kommentare)
am 24.07.2012 06:13

achtung !
da sind nur einkünfte (gewinne) aus selbständiger arbeit gemeint; dienstverhältnisse gehören da net dazu !

fazit: manches soll man GENAUER nehmen...

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haspe1 (23.645 Kommentare)
am 24.07.2012 09:47

nicht, da sind "Sonstige Einkünfte" gemeint, das können auch andere sein, z.B. Kapitalerträge...

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( Kommentare)
am 24.07.2012 12:46

sind im einkommen LSt-pflichtige einkünfte enthalten, so ist der steuerpflichtige zu veranlagen, wenn

1. er "andere einkünfte" bezogen hat, deren gesamtbetrag "730 euro" übersteigt.

2...

3...

fazit:
"andere einkünfte" sind jedenfalls NICHT dienstverhältnisse, aber sehr wohl z.b. einkünfte (gewinne) aus selbständiger arbeit und natürlich vielen anderen mehr...

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jago (57.723 Kommentare)
am 24.07.2012 13:01

also tritt diese Regel gar nicht ein.

Die Quellensteuer schlägt aber zu.

Ich wäre für Steuersplitting in der Familie aber sobald die Sozis "Familie" hören werden sie wild wie der Stier in der Arena.

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( Kommentare)
am 24.07.2012 13:20

bekanntweise kann man unter bestimmten voraussetzungen die KEST sich vom FA zurückholen, (z.b. gesamteinkünfte unter 11.000)

besonders schlaue versuchens über die kids, aber vorsicht:
erst die den kinderabsetzbetrag (wird mit FBH ausbezahlt)übersteigende KEST wird erstattet !

anders schlaue versuchens über den nicht-/wenigverdienenden partner, auch hier vorsicht:
erst die den alleinverdienerabsetzbetrag übersteigende KEST wird rückerstattet.

fazit: vieles ist möglich...

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