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Wenn der Fiskus den Verlust besteuert

Von Dietmar Mascher, 24. Juli 2012, 00:04 Uhr
Wenn der Fiskus den Verlust besteuert
Das Sparschwein bietet noch weniger Ertrag als das Sparbuch. Der Unterschied ist nach Abzug der KESt aber nicht mehr so groß. Bild: Colourbox

LINZ. OÖNachrichten-Leser Maximilian G. ist verärgert: „Auf dem Sparbuch bekomme ich kaum noch Zinsen. Und selbst diese werden noch mit 25 Prozent besteuert.“

Tatsächlich liegen die Sparzinsen bei Österreichs Banken deutlich unter der Inflationsrate. Das Eckzins-Sparbuch mit der höchsten Rendite brachte vor wenigen Tagen laut OÖN-Geldbarometer 1,65 Prozent Zinsen. Die Inflationsrate liegt derzeit bei mehr als zwei Prozent. Das heißt, dass das Geld auf dem Sparbuch weniger wert wird. Und dieser Verlust wird auch noch besteuert.

„Es stimmt, dass der Fiskus in Wahrheit keinen Ertrag mit der Kapitalertragsteuer (KESt) besteuert. Er vergrößert den tatsächlichen Verlust“, sagt Steuerexperte Gernot Aigner von der Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsfirma KPMG in Linz.

Dass sich der Fiskus um die Inflation nur wenig Gedanken macht, habe in Österreich Tradition. „Beschwerden dagegen, die an den Verfassungsgerichtshof gerichtet waren, blieben allesamt erfolglos“, sagt Ernst Marschner, Steuerexperte von Ernst & Young. Sinngemäß wurde den Beschwerdeführern der Weg zum Salzamt angeraten.

Deutschland hält es da ein wenig anders. Vor allem Sparer mit weniger Geld können wenigstens die geringen Zinsen auf das Wenige steuerfrei kassieren. Gemäß deutschem Einkommensteuergesetz können die Sparer 801 Euro pro Jahr (bei Ehepaaren 1602 Euro) von ihrem Kapitalertrag abziehen. Der Rest wird dann besteuert. „In Deutschland hat eine solche Regelung Tradition“, sagt Aigner. Auch weil es Bürokratie erspart.

In Österreich gebe es grundsätzlich auch eine Regel, dass neben dem Einkommen 730 Euro steuerfrei jährlich verdient werden dürfen. Allerdings sind Einkommen aus Kapitaleinkünften explizit ausgenommen. „Wenn man an den Bund einen Wunsch richten könnte, wäre eine Gleichstellung mit anderen Einkünften sicher dabei“, sagt Aigner.

„Ohnehin niedriger Steuersatz“

Allerdings verweist der Bund bei solchen Diskussionen stets darauf, dass die KESt mit 25 Prozent ohnehin niedrig sei und dieser begünstigte Steuersatz keine weiteren Begünstigungen zulasse.

Eine Möglichkeit, weniger als 25 Prozent KESt zu bezahlen, gibt es dennoch. Das funktioniert, wenn man die Kapitaleinkünfte gemeinsam mit anderen Einkünften steuerlich veranlagt. „Theoretisch kann man hier zu einem niedrigeren Steuersatz kommen, vor allem bei Mindestpensionisten könnte das zutreffen“, sagt Marschner. Allerdings müsse man hier sehr genau rechnen, um nicht letztlich über eine höhere Progressionsstufe mehr als 25 Prozent an Steuern zu bezahlen.

Kest und KEST-Sparen

25 Prozent beträgt der Pauschalsatz an Kapitalertragsteuer(KESt), die der Staat über die Banken kassiert.
2,7 Milliarden Euro nahm der Bund ungefähr im Vorjahr an KESt ein.
Weniger KESt als 25 Prozent zahlt man, wenn man sonst nur geringe Einkünfte hat. Dann empfiehlt es sich, seine gesamten Einkünfte zu addieren und berechnen zu lassen, ob das nicht weniger Gesamtsteuer ergibt. Mindestpensionisten und Leute, die keine Lohnsteuer zahlen, sollten dies in Erwägung ziehen.

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