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Arbeiterkammer warnt vor massiv überhöhten Inkassokosten

Von nachrichten.at/apa   31.Jänner 2018

Beispielsweise zahlte eine Arbeiterin, die 3.875,92 Euro wegen ausständiger Miete schuldete, insgesamt 6.650 Euro und sollte noch über 10.000 Euro begleichen. Die Konsumentenschützer raten Schuldnern sich aktiv zur Wehr zu setzen.

Ein Beispiel aus der Praxis:

Die Frau verpflichtete sich 2006 zu monatlichen Ratenzahlungen für ihre Mietschulden in Höhe von 3.875,92 Euro. In elf Jahren bezahlte sie insgesamt 6.650,00 Euro. Trotzdem forderte das Inkassobüro im Oktober 2017 weitere 10.290,69 Euro. Die Frau wandte sich an die AK und nach einem Schreiben, dass diese Vorgehensweise nicht berechtigt sei, zog das Inkassobüro die Forderung zurück.

Inkassokosten notwendig, zweckmäßig und angemessen?

Inkassokosten müssen zweckmäßig, notwendig und angemessen sein, betonte die Interessenvertretung. Sie rät, sich direkt an den Gläubiger zu wenden und eine Ratenzahlung zu vereinbaren, wenn man eine offene Forderung nicht begleichen kann. So muss kein Inkassobüro tätig werden. Denn wenn der Schuldner dem Gläubiger mitteilt, dass er nicht zahlen kann, ist die Verrechnung von Inkassokosten nicht zulässig.

Bei höheren Forderungen dürfen die Inkassokosten die betriebene Forderung nicht übersteigen. Es sei ratsam, alle Unterlagen zur Forderung und Belege für Zahlungen aufzubewahren und sich die vollständige Bezahlung einer Forderung schriftlich bestätigen zu lassen. Bei langjährigen Ratenvereinbarungen sei zu beachten, dass die Zinsen nach drei Jahren verjähren, so die Konsumentenschützer.

Außerdem schreibe die Inkassogebührenverordnung Höchstsätze vor, die aber nicht in jedem Fall ausgeschöpft werden müssen. Es liege an jedem Schuldner selbst, zu prüfen ob die verlangten Kosten zulässig seien. Bei Zweifeln könne man sich an die Experten der AK wenden. Im Fall einer Überschuldung empfehlen die Konsumentenschützer, eine kostenlose Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen.

 

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25. April 2024